Asbest: Wie wir ihn erkennen und uns schützen können
Das Greenpeace-Investigativteam hat im Jänner 2026 eine massive Asbestbelastung in Ostösterreich aufgedeckt. Dabei wurde in Materialproben aus dem Burgenland (unter anderem Oberwart und Oberpullendorf) ein Asbestanteil von über 50 Prozent festgestellt. Doch was ist eigentlich Asbest? Und warum ist er so gefährlich?
Was ist Asbest?
Asbest ist eine natürliche, mineralische Faser. Unter anderem kommt sie in Gesteinsarten wie Serpentinit vor. Asbest wurde über Jahrzehnte als Zusatz zu Baustoffen verwendet und galt lange als Wunderfaser: gut dämmend, nicht brennbar und beständig gegenüber Hitze, Wind und Wetter. Doch mittlerweile sind die Gesundheitsgefahren durch Asbest klar belegt. 1
Wie kann man Asbest erkennen?
Asbest ist sehr brüchig und kommt im Gestein als weiß-gräuliche Einschlüsse, Überzüge oder Gänge vor. In höheren Konzentrationen, wie sie im Burgenland gefunden wurden, ist er auch mit freiem Auge als „fasrig" zu erkennen und lässt sich mit einem Metallgegenstand ohne viel Druck eindrücken (vor allem, wenn er in Kombination mit dunkelgrünem Gestein (Serpentinit) vorkommt).
Achtung: Bei der Probennahme besteht die Gefahr der Aufnahme von Asbest, und daher sollte diese nur von Expert:innen mit Schutzausrüstung durchgeführt werden.
Asbest – Folgen für die Gesundheit
Asbest zählt zu den am besten untersuchten Materialien bezüglich der Gesundheitsgefahren. Asbest ist ein weiches, leicht brüchiges Gestein, das aus einzelnen Fasern besteht. Geraten diese winzigen, scharfen Fasern in die Luft und werden eingeatmet, können sie in unserer Lunge enorme Schäden anrichten. So wird das Risiko für Krebsarten wie Lungen- und Brustfellkrebs massiv erhöht. Dabei treten die Krankheiten oft erst nach 15 bis 40 Jahren auf und gelten als unheilbar.
Je größer der Asbestanteil im Gestein und je intensiver das Gestein beansprucht wird, desto mehr Asbestfasern können in die Luft gelangen. Beansprucht wird das Gestein beispielsweise durch Verkehrsbelastungen oder Bauarbeiten – aber auch, wenn Kinder mit Steinen spielen oder mit dem Skateboard über asbestbelasteten Asphalt fahren. Bereits das Einatmen von nur einer Faser Asbest ist potenziell ein Risiko, einen sicheren Schwellenwert gibt es nicht. Darum gilt bei Asbest ein absolutes Minimierungsgebot – da sind sich Gesundheitsexpert:innen einig.
Ich habe Asbest in meiner Umgebung entdeckt – was kann ich tun?
- Wer Asbest in seiner Umgebung vermutet, sollte jede Form der Belastung (Kontakt, Aufwirbelung, Befahren) vermeiden und sofort die Gemeinde informieren.
- Falls bekannt, sollten ebenso Grundstücksbesitzer:in oder Pächter:innen informiert werden.
- Wenn Asbest am eigenen Grundstück verwendet wurde, sollte man die Firma, die das Material verkauft oder geliefert hat, sofort kontaktieren und die Rücknahme sowie die sichere Entsorgung einfordern.
- Bis dahin sollte man das Material, vor allem lose Steine, Schotter u.ä., am besten vorläufig abdecken.
- Wer Asbest im öffentlichen Raum entdeckt, informiert am besten die Gemeinde. Es gilt ein Asbestverbot seit 1990 – daher darf asbesthaltiges Material gar nicht in Umlauf gebracht werden. Zudem gibt es für die Entsorgung strenge Regeln.
Was macht Greenpeace und welche Schritte sind noch geplant?
Greenpeace hat an mehreren Standorten Proben von asbesthaltigem Steinbruchmaterial wie etwa Rollsplitt oder Dekorsteinen entnommen und im Labor analysieren lassen – einige dieser Orte wurden nach Hinweisen aus der Bevölkerung beprobt. Wir erhalten laufend weitere Anfragen und Hinweise, die wir sorgfältig prüfen. Ebenso üben wir Druck auf die zuständigen Behörden und die Politik aus, die vielfach belegte Gefahr durch Asbest und die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen. Greenpeace fordert, dass die Behörden und die Politik Sofortmaßnahmen setzen, um die Bevölkerung zu schützen. Am dringendsten sind die Entfernung von frei herumliegenden Asbeststeinen sowie ein Stopp des Ausbringens von asbestbelastetem Rollsplitt. Ebenso muss erhoben werden, wo überall asbestbelastetes Material in Umlauf gebracht wurde.
Wir decken auf, was andere vertuschen – mit Ihrer Hilfe!
Gefährliche Stoffe wie Asbest vergiften Menschen, Tiere und unsere Natur. Deshalb prüft unser Investigativ-Team sorgfältig jeden Hinweis aus der Bevölkerung, nimmt Proben und deckt Bedrohungen im Labor auf. Bitte helfen Sie uns, weitere Giftskandale in Österreich ans Licht zu bringen: Unterstützen Sie unseren Einsatz gegen Asbest und andere Gifte noch heute mit einer Spende!
FAQ: Häufige Fragen zum Asbest
Vorkommen von Asbest sind seit Langem bekannt, das Material wurde bereits in der Antike vereinzelt genutzt. Auch das Serpentinit-Vorkommen im Burgenland ist in der geologischen Literatur seit Jahrzehnten belegt. Die industrielle Nutzung begann Ende des 19. Jahrhunderts und erlebte ab 1930 einen Boom. In den 1970er Jahren wurde Asbest offiziell als krebserregend eingestuft und anschließend in den meisten Ländern verboten.
Asbest ist in Österreich seit 1990 verboten und streng gesetzlich geregelt. Bauabfälle, die einen Asbestanteil von mehr als 0,1 Prozent aufweisen, sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Sie dürfen nur unter sehr hohen Sicherheitsbestimmungen geborgen werden und müssen in speziellen Deponien entsorgt werden.
Asbest kommt im Gestein als weiß-gräuliche Einschlüsse, Überzüge oder Gänge vor. Es ist auch mit freiem Auge als „fasrig" zu erkennen und lässt sich mit einem Metallgegenstand ohne viel Druck eindrücken.
Asbest ist vollkommen geruchlos.
Asbest ist ein heimtückisches Umweltgift. Asbestgestein ist weich und leicht brüchig. Wird das Gestein beansprucht, gelangen Asbestfasern in die Luft. Die festen und nur wenige Mikrometer großen Fasern sind unsichtbar und hochgefährlich. Gelangen diese in die Lunge, können Krankheiten wie Asbestose oder Krebs ausgelöst werden. Krebskrankheiten entstehen dabei oft erst nach Jahrzehnten. Gesundheitsgefahr besteht auch bei der Entsorgung von altem asbesthaltigem Material, etwa alten Asbest-Zementrohren oder Eternit-Dachplatten.
Vorbild Schweiz
Die Schweiz hat den Abbau und das Inverkehrbringen von asbesthaltigem Gestein verboten, um jedes Risiko für Arbeiter:innen und die Bevölkerung auszuschließen.
Sind im Haus asbesthaltige Materialien – wie etwa Asbest-Zementrohre oder -Dachplatten – verbaut, geht davon keine unmittelbare Gefahr aus, da das Asbest fest gebunden ist. Sanierungsarbeiten müssen jedoch unbedingt von Profis durchgeführt werden, um eine Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden.
Wenn sich im Haus asbesthaltiges Material befindet (etwa Steine, die Kinder heimgebracht haben), sollten diese umgehend entfernt werden. Mit Handschuhen in eine Kunststofftasche oder ein Glas geben und zur Problemstoffsammelstelle in der Gemeinde bringen.
Wenn es sich um kleine Steinchen oder Staub handelt (zum Beispiel mit Schuhen verschleppt), sollte man diese vorsichtig mit einem feuchten Tuch entfernen (nicht einsaugen, da etwaige Asbestfasern dann aufgewirbelt werden können).
Wie bei anderen krebserregenden Stoffen (wie z. B. beim Rauchen) gibt es auch bei Asbest keine sichere Dosis, von der keine Gefahr ausgeht. Das heißt natürlich nicht, dass alle Menschen, die mit Asbest zu tun hatten, erkranken. Die meisten Asbesterkrankungen treten bei Menschen auf, die intensiv mit asbesthaltigem Material beruflich zu tun hatten (z. B. Steinbrucharbeiter:innen oder Bauarbeiter:innen).
Greenpeace empfiehlt Menschen, die möglicherweise unwissentlich viel mit Asbestmaterial zu tun hatten, ihren Gesundheitszustand vorsorglich überprüfen zu lassen (Hausarzt/Hausärztin). Ansonsten ist es vor allem wichtig, den weiteren Kontakt mit asbesthaltigem Material so schnell wie möglich zu stoppen oder entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Atemmasken bei der direkten Arbeit mit asbesthaltigem Gestein.
Akuter Husten oder Hautausschläge sind üblicherweise keine asbestbedingten Symptome – das muss jedoch immer im Einzelfall von einer medizinischen Fachperson abgeklärt werden.
Wir fordern von der Landesregierung und den Gemeinden, dass frei herumliegende Asbeststeine in kritischen Bereichen wie Spielplätzen, Einkaufszentren usw. sofort entfernt werden, sowie der Einsatz von asbesthaltigem Rollsplitt sofort gestoppt wird.
Kritische Asphaltflächen mit Gefahr einer Abschleifung durch Pedale oder Skates müssen sofort, alle anderen Anwendungen so schnell wie möglich überprüft werden.
Beschäftigte müssen geschützt und die Bevölkerung informiert werden.
Die betroffenen Steinbrüche im Burgenland müssen dauerhaft geschlossen werden, am besten durch ein von der Bundesregierung zu erlassendes Verbot des Abbaus von asbesthaltigem Gestein (über 0,1 Prozent Asbestanteil) in ganz Österreich. Das betrifft vor allem Serpentinit.
Bei Asbest gilt ein absolutes Minimierungsgebot. Sobald Asbest offen herumliegt, besteht die Möglichkeit, dass Fasern in die Luft gelangen. Schotter ist meist einer gewissen Reibung ausgesetzt, wodurch Staub entsteht. Besonders problematisch ist es, wenn Asbestbrocken in Kinderhände gelangen und sie damit spielen – Greenpeace hat nahezu reine Asbestbrocken auf Spielplätzen und Raststationen gefunden.
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Es ist verboten, asbesthaltiges Material in Umlauf zu bringen. Asbest baut sich in der Natur nicht ab und die Fasern können immer wieder aufgewirbelt werden. Asbesthaltiges Material muss unter strikten Sicherheitsvorkehrungen entfernt und speziell entsorgt werden.
1 Vgl.
Xu R, Barg FK, Emmett EA, Wiebe DJ, Hwang WT. Association between mesothelioma and non-occupational asbestos exposure: systematic review and meta-analysis. Environ Health. 2018 Dec 19;17(1):90. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6300000/
Visonà, S.D., Cecchetto, G. & Taioli, E. Asbestos burden in lung tissue from the general population: a systematic review. Environ Sci Eur (2025). https://doi.org/10.1186/s12302-025-01319-y
Gualtieri, A. F. (2020). Naturally occurring asbestos: a global health concern? state of the art and open issues. Environmental & Engineering Geoscience, 26(1), 3-8. https://doi.org/10.2113/EEG-2271