Die Freiheit von Menschen, Organisationen und Medien, bei Unrecht zu widersprechen, ist in Gefahr. Denn Konzerne versuchen zunehmend, Widerspruch durch sogenannte „SLAPP-Klagen” zum Schweigen zu bringen. Diese strategischen Klagen haben rein den Zweck der Einschüchterung: Nicht nur die hohen Strafen selbst können existenzbedrohend sein, schon der hohe Zeit- und Geldaufwand eines langen Gerichtsprozesses gegen die mächtigen Rechtsabteilungen von Konzernen kann für einzelne Menschen und spendenbasierte Organisationen kaum zu bewältigen sein. Schon die bloße Drohung damit kann abschreckend sein und dazu führen, dass sich Menschen, Organisationen und Medien wichtige Kritik zweimal überlegen.
Die Folgen können dramatisch sein, wenn Menschen, Organisationen und Presse aus Sorge vor Einschüchterungs-Klagen nicht mehr frei sprechen können. Damit drohen wichtige Stimmen für die Umwelt, für Grundrechte und gegen Unrecht zu verstummen. Das ist eines der Grundrechte und wesentlich für Demokratien.
Mit den ANTI-SLAPP-Vorgaben der EU und des Europarates besteht jedoch die Möglichkeit, solche Klagen abzuwehren. Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie die Forderung von Greenpeace an die Bundesregierung, diese ANTI-SLAPP-Vorgaben rasch und konsequent umzusetzen.
Dazu gehört:
- Umfassender Schutz auch bei nationalen Fällen entsprechend der Empfehlung der Kommission.
- Umfassender Schutz in allen Rechtsgebieten. Der Schutzmechanismus muss zivilrechtliche und strafrechtliche Instrumente (z.B. üble Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung) abdecken, um Einschüchterungsklagen zu verhindern.
- Umfassender Schutz aller, die sich öffentlich am Allgemeininteresse beteiligen. Der Schutz vor SLAPP-Klagen muss sich auf zivilgesellschaftliche Organisationen genauso wie auf Journalist:innen erstrecken.
- Umfassende wirksame verfahrensrechtliche Garantien/Maßnahmen, darunter:
- Klare, empfindliche und abschreckende Strafen für missbräuchliche Klagen.
- Kostenersatz durch die klagende Partei, damit Beklagte nicht auf Kosten sitzen bleiben.
- Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des Verfahrens, wenn ein offenkundiger Rechtsmissbrauch vorliegt.
- Zugang zu wirksamer Verfahrenshilfe für Betroffene, um ein Machtungleichgewicht zwischen finanzstarken Kläger:innen und Beklagten auszugleichen.
- Beistandsmöglickeit in gerichtlichen Verfahren
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