Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Das musst du wissen
Auch Abgelaufenes ist oft genießbar
Generell bedeutet das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht, dass ein Lebensmittel nicht mehr genießbar ist. Der Hersteller garantiert mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich, dass das Produkt bei einer ordnungsgemäßen Lagerung seine volle Genussfähigkeit mindestens bis zu diesem Zeitpunkt behält. Dies ist nur möglich, wenn das Produkt normalerweise länger genießbar bleibt. Um wie viel länger ist allerdings schwer vorher zu sagen, das ist abhängig vom Produkt und auch von der Lagerung des Produktes bis zu diesem Zeitpunkt. Wir empfehlen, auf die eigenen Sinne zu vertrauen. Man sollte die betroffenen Lebensmitteln zuerst anschauen, daran riechen und, wenn keine Auffälligkeiten zu bemerken sind, kosten, anstatt sie ungeprüft in den Müll zu werfen. Wenn das Lebensmittel bei einer Überprüfung mit den eigenen Sinnen einwandfrei ist (Farbe, Aussehen, Geruch) und die Dauer der Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zur gesamten Haltbarkeitsdauer nicht unangemessen ist, besteht kein Grund das Produkt nicht mehr zu essen.
Test: Essbarkeit von Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum:
Greenpeace hat 2017 acht Lebensmittel, darunter Käse, Eier, Salami, Joghurt und verpackte Backwaren wie etwa Kuchen beim renommierten Lebensmittellabor LVA auf ihre Haltbarkeit testen lassen. Dafür wurden die Lebensmittel bis vier Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) unter den am Lebensmittel empfohlenen Bedingungen gelagert (je nach Produkt bei Raumtemperatur oder gekühlt bei 7-10 °C) und 14-tägig mikrobiell und sensorisch (Aussehen, Geruch und Geschmack) untersucht.
Sieben der acht Produkte konnten beim ersten Test zwei Wochen nach Ablauf des MHD als unbedenklich eingestuft werden. Die Ergebnisse der mikrobiellen Untersuchung entsprachen den Bestimmungen für Lebensmittel und zeigten mit Ausnahme eines veganen Brotaufstrichs keine Auffälligkeiten. Zehn Wochen nach Ablauf des MHD war immer noch die Hälfte der Produkte im Rennen.
Wie sollte der Handel mit dem MHD umgehen?
Neben der Abschaffung des MHDs für bestimmte Produkte muss es eine Kombination mit anderen effizienteren Maßnahmen geben. Solche wären z.B.: Verzicht auf Multipack-Aktionen bei Produkten, die weniger als ein Monat haltbar sind; ermäßigter Verkauf von Produkten mit gering überschrittenem MHD, bessere Logistik in den Filialen (First-in-First-out-Prinzip konsequent umsetzen). Auch wäre es möglich, dass der Handel mit seinen Lieferanten freiwillige längere MHD für bestimmte Produkte vereinbart.
Das Verbrauchsdatum
Ein wesentlicher Unterschied besteht, wenn auf der Verpackung ein so genanntes Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis") angegeben ist. Ein Verbrauchsdatum wird bei mikrobiell sehr leicht verderblichen Waren angegeben. Ein Produkt, bei dem das Verbrauchsdatum überschritten ist, kann nicht mehr als sicher angesehen werden.
Rechtliches
Dürfen Waren mit abgelaufenem MHD verkauft werden?
Ja. Im Gegensatz zum Verbrauchsdatum dürfen Supermärkte Lebensmittel, deren MHD abgelaufen ist, noch anbieten, wenn sich der Verkäufer von der Qualität des Produkts überzeugt hat. In der Praxis passiert das so gut wie nie.
Wer entscheidet, ob ein MHD notwendig ist?
In Österreich ist die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) relevant. Diese ist – mit einer Ausnahme bei alkoholischen Getränken aus Weintrauben mit unter 10 % Alkohol - eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie 2000/13/EG („RL zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür“). Die LMKV regelt jedoch nur, für welche Lebensmittel ein MDH (bzw. bei besonders verderblichen Lebensmittel ein Verfallsdatum (VD) notwendig ist. Sie regelt nicht, wie lange Lebensmittel haltbar sein müssen.
Wer entscheidet über das Verfallsdatum und das MHD?
Das Verfallsdatum wird in Verordnungen rechtlich vorgeschrieben. Über das Mindesthaltbarkeitsdatum entscheidet jedoch ausschließlich der Hersteller des Produktes.
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Zehntausende Tonnen genießbares Obst und Gemüse bleiben jährlich , weil sie nicht den genügen. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Lebensmittel verloren - vielmehr sind auch die für die Aufzucht eingesetzten Ressourcen verschwendet: menschliche Arbeitskraft, Energie, Düngemittel, Geräte und landwirtschaftliche Nutzflächen.
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