Gerichtsurteil über Greenpeace-AktivistInnen wegen Anti-AKW-Protest
Vergangenen November haben französische Greenpeace-AktivistInnen mit einer friedlichen Aktion beim Atomkraftwerk Cruas-Meysse auf dessen grobe Sicherheitsmängel aufmerksam gemacht. Für ihren Einsatz saßen die 22 AktivistInnen auf der Anklagebank. Nun ist das Urteil im Sinne von Greenpeace gefallen: Freiheitsstrafen gibt es keine.
Von Jessica Braunegger
Das Gericht verurteilte 19 der 22 AktivistInnen zu einer vier Monate bedingten Haftstrafe und Strafzahlungen von 500 Euro. Drei weitere AktivistInnen bekamen zusätzlich 18 Monate Bewährung, der beteiligte Campaigner wurde hingegen freigesprochen.
Mit der Aktion hat Greenpeace gezeigt, dass französische Atomkraftwerke (AKW) kaum gegen Angriffe von außen gesichert sind. Im November 2017 überwanden Aktivistinnen und Aktivisten die Absperrung des Kraftwerks Cruas-Meysse. Dort bedruckten sie die Mauer des Abklingbeckens mit ihren Handabdrücken in abwaschbarer grüner Farbe, entzündeten Leuchtfackeln und projizierten den Schriftzug „Bam!“ – „Peng!“ in großen Lettern an die Fassade.
Abklingbecken als Sicherheitsrisiko
Im Abklingbecken werden die abgebrannten Brennelemente gekühlt – diese sind besonders radioaktiv. In französischen AKW stellen diese Becken ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da sie außerhalb der verstärkten Betonschutzhülle des Reaktorgebäudes liegen. Kommt es hier zu einem Störfall, kann das noch verheerendere Auswirkungen haben als ein GAU im Reaktor selbst. Wenn das Kühlwasser zum Beispiel durch ein Loch in der Gebäudewand ausläuft, könnte die Abwärme zu einer Explosion führen, die hochradioaktive Substanzen wie Cäsium, Uran und Plutonium großflächig freisetzen würde.
Das ist der Grund warum französische Abklingbecken besonders gefährdet durch mögliche Angriffe von außen sind. Ein Risiko, das nach den Terroranschlägen von Berlin, Brüssel und Paris nicht unterschätzt werden sollte. Wie leicht es für Unbefugte ist, in ein Atomkraftwerk einzudringen, haben die AktivistInnen mit ihrer Aktion bewiesen. Der Betreiber der Kraftwerke, Électricité de France (EDF), kümmert sich aber nicht um die gravierenden Sicherheitsmängel. Stattdessen zerrt er die AktivistInnen vor Gericht, die mit ihrem Einsatz die groben Sicherheitsmängel öffentlich aufgezeigt haben.
EDF vs. Greenpeace
Am 27. Februar fand in Thionville bereits ein ähnliches Gerichtsverfahren gegen Greenpeace-AktivistInnen statt: Die Aktivistinnen und Aktivisten drangen vergangenen Oktober in das Gelände des Atomkraftwerks Cattenom ein und machten mit einem Feuerwerk auf die schwerwiegenden Sicherheitsmängel dort aufmerksam. EDF brachte den Fall vor Gericht, obgleich die Aktion die Sicherheit des AKW nicht im Geringsten gefährdete. Sechs der acht Beteiligten und ein Mitarbeiter von Greenpeace Frankreich wurden zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen zwei AktivistInnen wurde eine zweimonatige Haftstrafe ausgesprochen. Noch nie zuvor waren Greenpeace-AktivistInnen zu festen Haftstrafen verurteilt worden. Sie haben daher sofort angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Es war wichtig, dass diese mutigen Aktivistinnen und Aktivisten die Sicherheitsrisiken französischer AKW aufgedeckt haben. Sie haben sich für eine sichere und nachhaltige Zukunft eingesetzt. Denn sollte einmal doch ein Unfall oder ein Angriff passieren, werden unzählige Menschen darunter leiden.