EmpCo: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Österreich ein
Wien/Brüssel – Morgen treten die EU-Regeln gegen Greenwashing in der EU und damit auch in Österreich in Kraft. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll Schluss machen mit irreführenden Öko-Versprechen auf Produktverpackungen. Greenpeace begrüßt den Gesetzesvorstoß aus Brüssel, legt jedoch gemeinsam mit ÖKOBÜRO Beschwerde (https:/5/bit.ly/4hzrMRX) bei der Europäischen Kommission gegen die österreichische Umsetzung ein. Der Grund: Laut dieser können bereits produzierte Waren noch drei Jahre lang im Regal als umweltfreundlich vermarktet werden – auch wenn sie es vielleicht gar nicht sind. Das widerspricht klar dem EU-Recht und lässt Konsument:innen weiterhin im Dunkeln tappen. Greenpeace fordert von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer eine sofortige Reparatur des Gesetzes.
Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace Österreich: „Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing. Ob Shampoo oder Lebensmittel – künftig sollen nur Produkte, die tatsächlich umweltfreundlich sind, so gekennzeichnet und beworben werden. Doch die österreichische Bundesregierung untergräbt die Bemühungen der EU. Dass Produkte mit täuschenden Öko-Versprechen noch bis zu drei Jahre ungestört in den Regalen liegen dürfen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Konsumentinnen und Konsumenten.“
Rechtsgutachten bestätigt Europarechtswidrigkeit
Die EmpCo-Richtlinie verbietet vage Behauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne konkreten Nachweis. Wer sein Produkt grün nennen will, muss echten Umweltschutz beweisen – und darf sich nicht mehr mit CO₂-Zertifikaten freikaufen oder schwammigen Begriffen schmücken. Die österreichische Regelung schafft einen Freifahrtschein für Greenwashing. Ein aktuelles Rechtsgutachten vom Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag von Greenpeace belegt, dass die Regelung europarechtswidrig ist. Die dreijährige Übergangsfrist für bereits produzierte Waren im Handel ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen. Das verunsichert und benachteiligt Unternehmen, die sich an die Vorgaben halten.
„Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer muss das Gesetz europarechtskonform nachschärfen und die dreijährige Übergangsfrist streichen”, sagt Bittner. Um Konsument:innen vor Greenwashing zu schützen, wird Greenpeace genau darauf achten, welche Produkte im Handel landen und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.
Die EU-Beschwerde und das Rechtsgutachten finden Sie unter: https:/5/bit.ly/4hzrMRX
Inhalte auf einen Blick
Anlass: Greenpeace und ÖKOBÜRO legen EU-Beschwerde gegen die österreichische Umsetzung der EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing ein.
Datenbasis: Ein Rechtsgutachten belegt die Europarechtswidrigkeit der österreichischen Umsetzung des Gesetzes.
Hauptforderung: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer muss die dreijährige Übergangsfrist im Gesetz sofort streichen.
Adressat: Österreichs Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)
Quelle / Material: Greenpeace Österreich und ÖKOBÜRO, https:/5/bit.ly/4hzrMRX