Greenpeace: Bundesratsentscheidung für CETA ist Bruch der Länderposition
Wien - Nach der Ratifikation von CETA durch den Nationalrat hat heute auch der Bundesrat das Konzernabkommen zwischen der EU und Kanada durchgewunken. Damit haben die Länder-VertreterInnen im Bundesrat gegen die Beschlusslage der Bundesländer vom Oktober 2017 gestimmt und setzen das Vorsorgeprinzip und die Daseinsvorsorge aufs Spiel. Greenpeace baut nun auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - dieser prüft derzeit, ob durch CETA EU-Recht gebrochen wird. In diesem Fall müsste CETA gestoppt werden.
“Es ist nicht nachvollziehbar und vollkommen fahrlässig, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Länder im Bundesrat die eindeutige Stellungnahme der Bundesländer schlicht und ergreifend ignoriert haben. Die Länder hatten damit wichtige Mindestkriterien für Handelsabkommen definiert, um ihren politischen Gestaltungsspielraum zu wahren. Mit dem heutigen Votum haben die Bundesräte diesen in die Hände der Konzerne gelegt”, sagt Jens Karg, Handelssprecher bei Greenpeace in Österreich. In einer “Einheitlichen Länderstellungnahme” hatten die Länder beispielsweise gefordert, das Vorsorgeprinzip im Vertragstext ausdrücklich zu verankern. Auch das „Geschäftsfeld“ der Daseinsvorsorge soll mit CETA für Konzerne erschlossen und Schritt für Schritt ausgeweitet werden. Aus gutem Grund stellten die Länder die Bedingung, dass diese Leistungen aus dem Abkommen ausgenommen werden. Beides ist nicht geschehen. “Von der Altenpflege über das Gesundheitswesen bis hin zum öffentlichen Verkehr, das alles sind Leistungen der Daseinsvorsorge, die dem Gemeinwohl dienen und jedem zugänglich sein müssen. Mit CETA droht dieser wichtige gesellschaftliche Pfeiler den Profitinteressen von Konzernen geopfert werden”, warnt Karg.
Jetzt hofft die Umweltschutzorganisation auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser prüft derzeit, inwiefern CETA dem EU-Recht widerspricht. Die EU-Generalanwaltschaft hat eine Stellungnahme für den 23. Oktober angekündigt, die Entscheidung des EuGH wird noch dieses Jahr erwartet. "Dass die österreichische Bundesregierung und der Bundesrat nicht einmal die Klärung der Rechtslage durch den EuGH abwarten, ist verantwortungslos. Es ist ein vollkommenes Rätsel, warum ÖVP und FPÖ hier vorpreschen und damit noch dazu klar gegen den Willen der Bevölkerung handeln”, sagt Karg.
In Österreich liegt CETA ab Montag dem Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen zur Unterzeichnung vor. Karg dazu: “Wie wir den Bundespräsidenten einschätzen, wird er die verfassungsmäßigen Bedenken sehr sorgfältig prüfen und auch die Bewertung des EuGH in seine Überlegungen einfließen lassen”.