Greenpeace-Kritik: UVP-Abänderungsantrag stammt vom Umweltministerium
Wien - Der Abänderungsantrag zum Umweltverträglichkeitsprüfungs
“Hier wird mit falschen Karten gespielt: Der UVP-Abänderungsantrag stammt offenbar aus der Feder des Umweltministeriums. Der Verdacht liegt nahe, dass die Regierung die rechts- und datenschutzwidrige Regelung einfach am parlamentarischen Prozess vorbeigeschleust und so eine ordentliche Begutachtung verhindert hat. Schwarz-Blau und Ministerin Köstinger untergraben damit die Demokratie und Umwelt in Österreich und wollen die Bespitzelung von Umweltorganisationen gesetzlich verankern. Köstinger muss den Gesetzesvorschlag auf der Stelle zurücknehmen”, kritisiert Egit.
Die Umweltschutzorganisation fordert Umweltministerin Köstinger auf, den Frontalangriff von Schwarz-Blau auf Umweltschutz und Grundrechte zu stoppen und die gesetzlichen Vorhaben wie das Staatsziel Wirtschaftswachstum, das Standortentwicklungsgesetz und die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs
Österreich gehört bei der Umsetzung von Europa- und Völkerrechte von Umweltschutzorganisationen in Umweltverfahren zu den Schlusslichtern in der EU. So wurde etwa die Aarhus-Konvention erst jetzt mit 20 Jahren Verspätung und nach einem Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. Dies ermöglicht Umweltschutzorganisationen einen verbesserten Zugang zu Gerichten. Zeitgleich sollen nun die Mitwirkungsrechte bei Umweltverfahren massiv beschnitten werden: Der im Umweltausschuss beschlossene Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz sieht vor, künftig Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern von Umweltverfahren auszuschließen. Davon wären rund zwei Drittel der anerkannten Umweltschutzorganisationen in Österreich betroffen. Darüber hinaus müssen die Vereine die Namen und Adressen ihrer Mitglieder offenlegen. Greenpeace hat bereits angekündigt, die privaten Daten der Mitglieder nicht bekannt zu geben. Gegen den dadurch erfolgenden Ausschluss aus den Umweltverfahren, wird die Umweltschutzorganisation rechtliche Schritte ergreifen. Egit dazu: “Wir werden uns gegen die Bespitzelung unserer Mitglieder mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Ministerin Köstinger verantwortet mit dieser neuen Regelung eine jahrzehntelange Rechtsunsicherheit für Umweltverfahren bei großen Bauvorhaben wie Mülldeponien, Kraftwerken oder Schnellstraßen.”