Greenpeace: Nachträgliche Legalisierung von Schwarzbauten droht Bodenverbrauch in OÖ zu befeuern
Neues Rechtsgutachten schlägt umfassende Überarbeitung von Flächenwidmungsplan vor – Raumordnungs-Landesrat Achleitner muss zusätzlichem Bodenverbrauch Riegel vorschieben

Wien/Linz – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace schlägt Alarm: Am Dienstag wurde ein vom Land Oberösterreich beauftragtes Rechtsgutachten zu illegalen Schwarzbauten veröffentlicht. Darin werden weitreichende Möglichkeiten aufgezeigt, wie illegale Bauten nachträglich legalisiert werden können. Was darin als Lösung aufgezeigt wird, könnte der Startschuss für eine massive Ausweitung von Bauland sein – mit allen negativen Folgen für Umwelt, Klima und Lebensqualität. ÖVP-Landesrat Achleitner muss hier dringend nachschärfen und dem zusätzlich drohenden Bodenverbrauch in Oberösterreich einen Riegel vorschieben.
Melanie Ebner, Bodenschutzexpertin bei Greenpeace:
“Die Legalisierung einzelner Schwarzbauten kann als Vorwand genutzt werden, um angrenzend Bauland strategisch auszuweiten. Dabei zählt Oberösterreich ohnehin schon zu den Bundesländern mit dem höchsten Bodenverbrauch. Landesrat Achleitner muss sicherstellen, dass die nachträgliche Umwidmung dieser zahlreichen Sonderfälle nicht zum Einfallstor für zusätzliche Baulandwidmungen wird.”
Im Gutachten werden mitunter eine „gesamthafte Überarbeitung des Flächenwidmungsplans“ und „großräumigere Plananpassungen“ als Lösungsmöglichkeiten genannt – Formulierungen, die harmlos klingen, aber brisanten Inhalt haben. Denn sie eröffnen die Möglichkeit, nicht nur bestehende Schwarzbauten zu legalisieren, sondern auch das umliegende Gebiet strategisch als Bauland auszuweiten. Das könnte die ohnehin dramatisch hohe Bodenversiegelung in Oberösterreich weiter anheizen.
Bereits im Mai 2023 hatte der Landesrechnungshof Oberösterreich in 77 Gemeinden 100 Verdachtsfälle von Schwarzbauten festgestellt – verbunden mit der klaren Empfehlung, diese systematisch aufzuarbeiten und künftig wirksam vorzubeugen. Doch im Dezember 2024 hat die Landesregierung mit einer Gesetzesnovelle vielmehr Tür und Tor für zusätzliche Baulandwidmungen geöffnet, wie das Rechtsgutachten nun auch zeigt.
Weiterführende Informationen:
Rechtsgutachten zu illegalen Schwarzbauten