Greenpeace-Rechtsgutachten belegt: Geplante UWG-Novelle gegen Greenwashing verstößt gegen EU-Recht
Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen drohen - Umweltschutzorganisation fordert sofortige Streichung dreijähriger Konzern-Schonfrist
Wien – Rechtzeitig vor der Abstimmung im Nationalrat am kommenden Dienstag belegt ein neues Rechtsgutachten (act.gp/Rechtgutachen-EmpCo) des Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag von Greenpeace: Die geplante UWG-Novelle (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) gegen Greenwashing ist eindeutig europarechtswidrig. Sie soll die europäische Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo) umsetzen. Statt Konsument:innen vor Desinformation durch Greenwashing zu schützen, plant Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer eine dreijährige Schonfrist für Konzerne. Das Rechtsgutachten zeigt jedoch: Diese Ausnahme widerspricht der bereits 2024 beschlossenen EU-EmpCo-Richtlinie. Zudem hat die Bundesregierung die offizielle Umsetzungsfrist mit 27. März 2026 bereits verpasst. Diese Verzögerung schafft massive Rechtsunsicherheit für Unternehmen sowie Verbraucher:innen und droht Österreich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einzubringen. Die finanziellen Folgen der drohenden Millionenstrafen müssten letztlich die Steuerzahler:innen tragen. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, die UWG-Novelle umgehend unionsrechtskonform nachzubessern und die Schonfrist zu streichen. Sollte das Gesetz in der aktuellen Form beschlossen werden, wird Greenpeace offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen und damit ein Vertragsverletzungsverfahren auslösen.
Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht der Johannes Kepler Universität Linz stellt im Rechtsgutachten fest: “Für den Fall, dass die in der RV [Anm.: Regierungsvorlage] vorgesehene dreijährige Übergangsfrist für Waren, die vor dem 27.09.2026 in den Verkehr gebracht werden bzw worden sind, tatsächlich vom Nationalrat beschlossen werden sollte, würden unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verletzt”
Mag.a Ursula Bittner, MBA, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace in Österreich: „Das geplante Gesetz bremst den Klima- und Naturschutz, aber auch den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten aus. Die Bundesregierung verschläft zuerst wichtige EU-Fristen und schenkt Konzernen danach jahrelange Schonfristen für falsche Öko-Versprechen. Das blockiert den fairen Wettbewerb und benachteiligt Betriebe, die ehrlich wirtschaften. Im Fall von Strafzahlungen durch ein Vertragsverletzungsverfahren müssen die Steuerzahler:innen statt der Konzernen die Zeche zahlen. Das ist ein rechtlicher und ökologischer Skandal. Wir verlangen ein Gesetz ohne europarechtswidrige Schonfristen und warnen Unternehmen ausdrücklich davor, sich an einem solchen Gesetz zu orientieren.“
Laut dem Gesetzesentwurf dürfen Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden, noch weitere drei Jahre ungehindert verkauft werden. Faktisch ist es aber, mit Ausnahme von mit einem Datumstempel versehenen verderblichen Produkten, unmöglich zu überprüfen, wann ein Produkt tatsächlich auf den Markt gebracht worden ist. Das führt zu einem Freibrief für Greenwashing-Produkte in den kommenden drei Jahren. Damit ist das Gesetz in den kommenden drei Jahren auch nicht anwendbar und verzögert den dringend notwendigen Schutz vor täuschenden Werbeversprechen. Die Richtlinie wurde bereits 2024 verabschiedet und die Bundesregierung hatte seither Zeit, das Gesetz rechtzeitig umzusetzen und so Unternehmen eine natürliche Übergangsfrist zu geben. Stattdessen verwässert der aktuelle Entwurf den Klima- und Verbraucherschutz: Er blockiert die notwendige Lenkungswirkung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, verkennt die realen Schäden von Greenwashing für Klima und Umwelt und verwehrt wichtige Klagemöglichkeiten von Umweltorganisationen vor Gericht. Während andere EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Italien die Richtlinie längst fristgerecht und ohne jede Schonfrist umgesetzt haben, hebelt Österreichs Bundesregierung die notwendige Lenkungswirkung für den Markt so vorerst aus. In parlamentarischen Stellungnahmen haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bundesarbeitskammer (AK) die Bedenken von Greenpeace geteilt.
“Es ist erschütternd, dass die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, die sich grundsätzlich klar zur EU bekennen, ein europarechtswidriges Gesetz beschließen wollen. Ihr Kernargument, dass mit der Übergangsfrist im Gesetz die Vernichtung von Produkten gestoppt werden kann, geht ins Leere. Das hätte einerseits durch eine fristgerechte Umsetzung der bereits am 6. März 2024 beschlossenen Richtlinie schon längst erreicht werden können, andererseits kann weiterhin durch Aufkleber oder ergänzende Informationen nachgebessert werden, ohne dass ein einziges Produkt vernichtet werden muss. Denn grundsätzlich ist den Unternehmen schon seit März 2024 die Ausrichtung der neuen Regelung bekannt", so Bittner abschließend.
Das Rechtsgutachten finden Sie hier: act.gp/Rechtgutachen-EmpCo
Für juristische Rückfragen zum Kurzgutachten steht Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Institut für Europarecht, JKU Linz für Interviews zur Verfügung.