Greenpeace: Regierungsklausur muss Eckpfeiler für Klimaschutz einschlagen
Anlässlich der am Mittwoch startenden Regierungsklausur fordert die Umweltschutzorganisation Greenpeace die neue Regierung auf, die im Regierungsprogramm angekündigten Maßnahmen, unverzüglich umzusetzen. Die Anpassung der Flugticketabgabe, die Ökologisierung des Pendlerpauschale, sowie die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe sind erste Schritte, aber bei Weitem nicht ausreichend. Es braucht jetzt die längst überfällige Abschaffung sämtlicher klimaschädlicher Subventionen, dazu gehören auch das Dieselprivileg und die fehlende Kerosinsteuer. Allein letztere kostet Österreich jährlich 330 Millionen Euro. Letztlich wird Österreich seinen Klimaziele nur erreichen, wenn eine ökosoziale Steuerreform so rasch wie möglich eingeleitet wird.
“Ein Fleckerlteppich an Maßnahmen wird nicht ausreichen, um die Klimakrise zu bekämpfen, geschweige denn Österreich zum Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu machen. Einzelne Schritte, die heute und morgen diskutiert werden, sind durchaus zu begrüßen, aber sie sind bei weitem nicht revolutionär. Die neue Regierung kann das von ihr selbst angesetzten Ziel der Klimaneutralität bis 2040 nur erreichen, wenn sie rasch eine umfassende Ökologisierung der Steuern auf den Weg bringt,” mahnt Jasmin Duregger, Klimaexpertin bei Greenpeace. “Dabei muss die Steuerreform intelligent gestaltet werden und sozialen Ausgleich mitberücksichtigen”.
Die Maßnahmen, die bei der Klausur anstehen, müssen ausnahmslos dazu führen, dass sie einen deutlichen Anreiz bieten mit den Öffis, dem Rad oder zu Fuß mobil zu sein, das gilt insbesondere für die Ökologisierung des Pendlerpauschale. Um effektiv zu sein, muss sowohl umweltfreundliche Mobilität belohnt, als auch bewusste, klimaschädliche Mobilitätsentscheidungen verteuert werden. So könnte etwa das große Pauschale - welches bisher nur AutofahrerInnen zusteht - auch bei nachweislicher Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausbezahlt werden. Auf der anderen Seite könnte das kleine Pauschale - welches eine zumutbare öffentliche Anbindung an den Dienstort zur Voraussetzung hat - nur ausbezahlt werden, wenn auch tatsächlich auf das Auto verzichtet wird.