Greenpeace reicht Strafanzeige gegen Skandal-Deponie-Betreiber ein
Nach Sperre und Untersuchung der Skandal-Deponie in St.Pölten durch die Behörden übergibt Greenpeace nun den Fall an die Staatsanwaltschaft

St. Pölten – Greenpeace erstattet im Zuge der Skandal-Deponie in St. Pölten Strafanzeige gegen die Zöchling Abfallverwertung GmbH. Sowohl die von Greenpeace bei Lokalaugenscheinen in Bild und Video dokumentierten Falschdeponierungen, sowie die Auswertung von historischen Satelliten- und Luftbildern legen nahe, dass die Falschdeponierung bereits seit längerem läuft und gewaltige Mengen betrifft. Greenpeace vermutet ein womöglich strafrechtlich relevantes Verhalten nach §181b des Strafgesetzbuches und reicht daher eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Greenpeace fordert die komplette Räumung sämtlicher falsch deponierter Abfälle, eine Überprüfung aller Standorte des Unternehmens und ein gänzlich neues Kontrollsystem für Deponien.
Stefan Stadler, Sprecher des Investigativ-Teams bei Greenpeace in Österreich: “Der Skandal in St. Pölten ist alarmierend und das Gegenteil einer modernen Kreislaufwirtschaft." Stadler weiter: “Während wir alle Müll trennen und hohe Müllgebühren für die Entsorgung bezahlen, entzieht sich ein Abfallunternehmen seiner Verantwortung. Anstatt wertvolle Ressourcen aus dem Abfall zurückzugewinnen, werden diese augenscheinlich unbehandelt auf der Deponie verscharrt. Eine Bereicherung auf Kosten der Gesellschaft und Umwelt muss geahndet werden.”
Nach Hinweisen des Greenpeace Investigativ-Teams sperrten die Behörden im Dezember 2024 die Skandal-Deponie, am Ziegelofen, in St. Pölten. Das Abfallunternehmen Zöchling hat mutmaßlich über einen längeren Zeitraum unbehandelte Abfälle auf der Deponie verscharrt. Die untersuchenden Behörden graben seit mehreren Monaten großflächig auf dem Deponieberg, um Beweise zu sichern. Die Beamten sprechen in öffentlichen Statements von “größeren eingebrachten Mengen” und von “Material, das nicht die Voraussetzungen für eine Deponierung erfüllt”.
Nach §181b Abs 1 Z 4 StGB ist strafbar, wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag Abfälle so sammelt, befördert, verwertet, beseitigt, diese Tätigkeiten betrieblich überwacht oder so kontrolliert, dass dadurch ein Beseitigungsaufwand von mehr als 50.000 Euro entstehen kann. Greenpeace sieht eine Übertretung dieser Norm als erfüllt an, da dafür bereits die Menge von rund 500 Tonnen unbehandeltem Müll ausreicht. Das entspricht etwa zehn Ladungen eines Lastwagens.
“Es ist besorgniserregend, dass vermutlich trotz regelmäßiger behördlicher Kontrollen, einer aktiven Bürgerinitiative und vielen Medienberichten unbemerkt große Mengen an unbehandelten Abfällen falschdeponiert werden konnten. Landeshauptfrau Mikl-Leitner muss hier dringend einschreiten und dafür sorgen, dass sich so ein Skandal nicht mehr wiederholen kann”, fordert Stadler abschließend.
Video- sowie Bildmaterial finden Sie unter: https://act.gp/Mülldeponie
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