Greenpeace zu CETA-Stellungnahme: Paralleljustiz für Konzerne ist illegitim
Wien/Luxemburg - Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat heute in seiner Stellungnahme die Schiedsgerichte bei dem Handelspakt CETA als EU-rechtskonform bezeichnet. Aus Sicht von Greenpeace ändert diese Einschätzung nichts daran, dass eine Paralleljustiz zu Gunsten von Konzerninteressen illegitim ist. Die Umweltschutzorganisation fordert einmal mehr, Umwelt- und KonsumentInnenschutz vor Profitinteressen von Konzernen zu stellen.
„CETA schafft eine Paralleljustiz, die auf Kosten von Umwelt- und Gesundheitsschutz geht und auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgetragen wird. Das ist aus unserer Sicht eindeutig illegitim. Daran ändert sich auch nichts, wenn CETA nach EU-Recht als legal eingestuft werden sollte”, sagt Jens Karg, Handelsexperte bei Greenpeace in Österreich. Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot verstoße die Paralleljustiz nicht gegen die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung des EU-Rechts. Sollte der EuGH die Sicht des Generalanwalts teilen, könnten hohe Umwelt-, Arbeitsrecht-, und Sozialstandards, die Konzerngewinne mindern, zu enormen Schadensersatzklagen führen. “Wir brauchen Abkommen, die Menschen schützen anstatt ihre Interessen dem Gewinnstreben von wenigen zu opfern. Mit den Konzernklagerechten besteht die Möglichkeit für ausländische Unternehmen, EU-Staaten außerhalb des normalen Rechtswegs zu verklagen”, sagt Karg.
„Handelsabkommen, die nur Profite für wenige bezwecken, zerstören unser aller Zukunft. Jetzt ist es an der Zeit, eine fundamentale Wende in der Handelspolitik einzuleiten. Fairer Handel im multilateralen Rahmen ist möglich und sinnvoll. Wir brauchen Handelsabkommen für Menschen, die Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen, die Umwelt schützen sowie den Kampf gegen die Klimaerhitzung unterstützen“, sagt Karg.
Der EuGH ist zwar nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, in drei Viertel aller Fälle folgt er aber der Einschätzung.