Greenpeace zu UVP: Schwarz-Blau beschneidet Umwelt- und Bürgerrechte
Wien - Greenpeace kritisiert die heute von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Nationalrat vorgelegte Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) scharf. Die Umweltschutzorganisation wirft Schwarz-Blau vor, mit der Regelung Umwelt- und Bürgerrechte zu beschneiden und für Rechtsunsicherheit bei künftigen Bauprojekten zu sorgen. Ein neuer Abänderungsantrag zur Aarhus-Beteiligungsgesetz soll Rechte für Umweltschutzorganisationen zurücknehmen.
“Diese UVP-Novelle ist ein Schlag ins Gesicht für alle Umweltschützerinnen und Umweltschützer in Österreich. Die Regelung ist und bleibt rechtswidrig, auch mit den Änderungen. Und sie zeugt vom neuen autoritären Stil von Schwarz-Blau”, sagt Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer.
Die Novelle sieht vor, dass künftig Umweltschutzorganisationen alle drei Jahre um eine Anerkennung beim Umweltministerium ansuchen müssen, um an Umweltverfahren teilzunehmen. Dafür müssen diese mindestens 100 Mitglieder haben. Die entsprechende Anzahl ist der Behörde “glaubhaft” zu machen - wie es in einem neuerlich von den Regierungsparteien vorgelegten Abänderungsantrag heißt. Damit sind Umweltschutzorganisationen künftig der Willkür der Behörden ausgeliefert. In einer vorigen Version der Novelle hätten die Daten sogar direkt an das Umweltministerium geschickt werden müssen. Der Ausschluss von Umweltschutzorganisationen mit weniger als 100 Mitgliedern verstößt gegen geltendes EU-Recht. Die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte ohne die Zustimmung der Vereinsmitglieder ist darüber hinaus immer noch datenschutzwidrig - das gilt selbst bei einem Notar oder Wirtschaftsprüfer. Schließlich ist es eine unsachliche und somit verfassungswidrige Ungleichbehandlung, dass von der neuen Regelung Vereine, nicht jedoch Stiftungen betroffen sind.
“Um Konzerninteressen durchzusetzen, ist Schwarz-Blau gewillt Umwelt- und Bürgerrechte zu beseitigen. Mit dem neuen Gesetz sorgen sie für eine massive Rechtsunsicherheit bei Bauprojekten. Unternehmen werden künftig mit jahrelangen Verzögerungen und Baustopps rechnen müssen”, sagt Lukas Hammer.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt der heutigen Nationalratssitzung ist der Beschluss des Aarhus-Beteiligungsgesetzes. Österreich war bei der Aarhus-Konvention, die insbesondere Umweltschutzorganisationen Mitwirkungsrechte bei Umweltverfahren völkerrechtlich garantiert, über 20 Jahre lang säumig. Durch das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik wurde die Regierung nun dazu gezwungen, diese völkerrechtliche Verpflichtung umzusetzen. Heute wurde in letzter Sekunde erneut ein Abänderungsantrag von den Umweltsprechern von ÖVP und FPÖ vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Beschwerden gegen Genehmigungsbescheide im Wasser- und Abfallrecht keine aufschiebende Wirkung haben. Es darf also gebaut werden, obwohl das Verfahren noch nicht beendet wurde.
“Es ist skandalös, dass Schwarz-Blau schon wieder in letzter Sekunde per Abänderungsantrag eine Attacke gegen den Umweltschutz reitet. Die Aarhus-Konvention gibt Umweltschutzorganisationen das Recht, aktiv zu werden, wenn die Politik im Umweltschutz versagt. Schwarz-Blau will dieses Recht gleich wieder zunichte machen. Das ist eine Schande”, sagt Hammer.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace protestierte heute Vormittag vor dem Parlament gegen die UVP-Novelle. AktivistInnen kletterten auf einen Baukran und entrollten in über 50 Meter Höhe ein Transparent mit der Aufschrift “Hände weg von Umwelt- und Bürgerrechten”.
Bildmaterial von der Greenpeace-Aktion
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Die Fotos stehen für eine einmalige Verwendung unter Angabe der Photo Credits (© Astrid Schwab/Greenpeace) kostenlos zur Verfügung.
Das Fact Sheet zur UVP-G Novelle finden Sie unter: https://bit.ly/2EBJMdQ