Molln-Beschwerde: Greenpeace zieht wegen Probe-Gasbohrungen vor Verwaltungsgerichtshof
Beschwerde gegen Gasbohrungen als “gegenstandslos” eingestuft - Umweltschutzorganisation zieht zur nächsten Instanz

Wien/Molln – Greenpeace legt zusammen mit weiteren Umweltschutzorganisationen eine außerordentliche Revision gegen die Probe-Gasbohrungen in Molln beim Verwaltungsgerichtshof ein. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte eine Beschwerde von Greenpeace gegen Probebohrungen des fossilen Konzerns ADX Energy als gegenstandslos eingestuft. Die Bohrung wurde bereits durchgeführt, weil der Beschwerde von Greenpeace aufgrund einer verfassungswidrigen Regelung im oberösterreichischen Naturschutzrecht keine aufschiebende Wirkung zukam. Greenpeace will nun gemeinsam mit weiteren Umweltschutzorganisationen eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache erwirken.
Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace Österreich: „In Molln hat der australische fossile Konzern ADX Wiesen zerstört, Wege planiert und massive Bohrtürme aufgestellt, um klimaschädliches Gas direkt neben einem Naturschutzgebiet zu fördern. Und das alles ist passiert, während rechtliche Fragen noch ungeklärt waren. Das LVwG OÖ hat sich nicht damit befasst, ob die Bohrungen rechtswidrig waren, sondern die Beschwerde inhaltlich schlicht ignoriert. Wir wollen jedoch ein klares Urteil und ziehen deshalb mit unserer Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof weiter.”