UVP - Greenpeace-Protest auf Baustellenkran vor Parlament
Wien - Greenpeace-AktivistInnen sind heute Früh auf einen Baustellenkran vor dem Parlament geklettert, um gegen den schwarz-blauen Angriff auf Umwelt- und Bürgerrechte zu protestieren. Anlass ist der UVP-Abänderungsantrag, der heute im Plenum des Nationalrats behandelt wird. Die UmweltschützerInnen seilten sich ab und entrollten in über 50 Meter Höhe Transparente mit der Aufschrift “Hände weg von Umwelt- und Bürgerrechten”. Greenpeace fordert mit dieser Aktion die Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auf, den UVP-Abänderungsantrag gänzlich zurückzunehmen.
“Der Abänderungsantrag zum UVP ist ein gezielter Versuch von Schwarz-Blau, Umwelt- und Bürgerrechte abzuschaffen und engagierte Menschen mundtot zu machen. Wir fordern die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ auf, diesen demokratiefeindlichen und rechtswidrigen Antrag gänzlich zurückzunehmen”, sagt Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer.
Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs
Die UVP-Novelle sieht vor, Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern von Umweltverfahren auszuschließen. Davon wären rund zwei Drittel der anerkannten Umweltschutzorganisationen in Österreich betroffen. Darüber hinaus müssen die Vereine die Namen und Adressen ihrer Mitglieder offenlegen. Nach massiver Kritik haben die Umweltsprecher der ÖVP und FPÖ sowie Umweltministerin Elisabeth Köstinger in den Raum gestellt, Änderungen an der Novelle vorzunehmen. So könnten Vereine verpflichtet werden, die Daten ihrer Mitglieder an einen Notar oder Wirtschaftsprüfer weiterzugeben, anstatt wie derzeit vorgeschlagen, an das Umweltministerium. Doch auch das kommt für Greenpeace nicht in Frage.
“Die von Schwarz-Blau in den Raum gestellten Änderungen sind ein fauler Kompromiss und völlig inakzeptabel. Denn die Regelung ist verfassungswidrig, verletzt den Datenschutz und schließt rund zwei Drittel aller Umweltschutzorganisationen aus Umweltverfahren aus”, kritisiert Hammer. Schließlich widerspricht der Vorschlag EU-Recht, wenn Mitgliederzahlen als alleiniges Kriterium herangezogen werden. Auch ist es eine unsachliche und somit verfassungswidrige Ungleichbehandlung, dass von der neuen Regelung Vereine, nicht jedoch Stiftungen betroffen sind. Zudem wäre die Weitergabe der Mitglieder-Daten an einen Wirtschaftsprüfer oder Notar ohne Einverständnis immer noch datenschutzwidrig. “Es ist eine Farce, dass gerade die Umweltsprecher der Regierungsparteien ausrücken, um Umweltschutzorganisationen zum Schweigen zu bringen. Schwarz-Blau muss endlich die Hände von Umwelt- und Bürgerrechten lassen”, sagt Hammer.
Bildmaterial von der Aktion finden Sie ab 8.45 Uhr unter: https://bit.ly/2SgN0Xk
Das Fact Sheet zur UVP-G Novelle finden Sie unter: https://bit.ly/2EBJMdQ