Hand schreibt ein Testament

In drei Schritten ein Testament schreiben

Testament regeln leicht gemacht

Erwachsenen- und Kinderhände halten ein Pflänzchen

In einem Testament muss mindestens eine Erbin oder ein Erbe eingesetzt werden. Existiert kein Testament kommen die gesetzlichen Erben und Erbinnen im Umfang ihres gesetzlichen Erbteils zum Zug.

Das Testament muss auf der letzten Seite unter dem Text unterschrieben sein. Unterschreiben Sie beispielsweise am Ende der ersten Seite, so ist nur diese Seite rechtsgültig.

Hände halten eine Blume

Nach hiesigem Recht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern derzeit keine Erbschaftssteuer in Österreich. Insbesondere bei Liegenschaftsvermögen kann es aber sein, dass Grunderwerbsteuern anfallen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, schreiben Sie: „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“ Ein Sparbuch, ein bestimmter Anteil Ihres Erbes oder der gesamte Nachlass erfordern somit keine Erbschaftssteuer.

(Notar-)Kosten Testament in Österreich

Testamentsratgeber mit Mappe und Jahresbericht

Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger

Ein bereits verfasstes Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Prüfen Sie also regelmäßig, ob es noch zu Ihrer aktuellen Lebenslage passt. Wenn nicht, können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren Wünschen entsprechend ändern.

Zwei Hände halten den aufgeschlagenen Testamentsratgeber

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