Testament schreiben leicht gemacht
In drei Schritten zum Grünen Testament
In nur drei einfachen Schritten können Sie ein gültiges Testament selber schreiben. Regeln Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt nach Ihren Wünschen und lassen Sie Ihre Ideale weiterleben. Damit sichern Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen und tragen zum Schutz unseres Planeten bei. Hier erfahren Sie, wie Sie einen letzten Willen erstellen, welche Arten von Testamenten es gibt und was Sie bei der Testamentserrichtung beachten sollten.
Warum ist ein Testament überhaupt sinnvoll?
Ohne Testament entstehen nach dem Tod oft Unklarheiten, die bei den Hinterbliebenen zu offenen Fragen, Streit und unnötigen Kosten führen können. Zwar sieht das österreichische Recht eine gesetzliche Erbfolge vor, diese entspricht aber oft nicht den eigenen Vorstellungen. Ein rechtsgültiges Testament verschafft Klarheit und stellt sicher, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird.
Übrigens: In Österreich gibt es keine Verlassenschaft-Steuer oder Erbschaftssteuer. Wählen Sie in Ihrem Testament Österreichisches Recht, damit Ihre Erbschaft in Österreich abgehandelt wird.
1. Was ist der Inhalt eines Testaments?
Wer sich entschlossen hat, ein Testament zu verfassen, stellt sich häufig die Frage: „Wo soll ich überhaupt beginnen?“
Ein klarer Ausgangspunkt erleichtert es Ihnen anzufangen. Sammeln Sie wichtige Informationen und verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihren Besitz. Welche Bankkonten habe ich? Gibt es Immobilien zu vererben oder Wertpapiere, die ich in mein Testament aufnehmen möchte?
Welche Personen oder Organisationen möchten Sie in Ihrem Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) als Erbinnen und Erben einsetzen? Ganz gleich, ob es sich um ein großes oder kleines Vermögen handelt: Indem Sie ein Testament aufsetzen, sorgen Sie für Ihre Liebsten und halten gleichzeitig Ihre eigenen Wünsche fest. So leben Ihre Ideale lange in der Zukunft weiter.
Erbe und Vermächtnis
Als Vermächtnis bezeichnet man einen bestimmten Geldbetrag (z. B. 10.000 Euro) oder Vermögensgegenstand (z. B. ein Schmuckstück), der einer Person oder Organisation mittels Testament zugesprochen wird. Diese Person oder Organisation ist Vermächtnisnehmer:in.
Eine Erbin bzw. ein Erbe hingegen hat grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Nachlass des oder der Verstorbenen. Dieser muss gegebenenfalls mit anderen Erbinnen und Erben geteilt werden. Die Erbinnen und Erben tragen allerdings auch alle Kosten des Verlassenschaftsverfahrens. In einem Testament muss mindestens eine Erbin oder ein Erbe eingesetzt werden.
2. Testament regeln: Wie schreibe ich ein Testament?
Zuerst machen Sie sich also Gedanken über den Inhalt des Testaments. Im nächsten Schritt geht es darum, diese in die entsprechende, rechtskräftige Schriftform zu bringen. Denn ein mündliches Testament ist nur als Nottestament und unter ganz bestimmten Voraussetzungen gültig.
Testamentsarten und Formvorschriften in Österreich
Am einfachsten lässt sich das Testament regeln, indem Sie ein eigenhändiges Testament schreiben (ohne Notar oder Notarin möglich). Wenn Sie Ihr Testament nicht selbst handschriftlich schreiben können oder möchten, kann ein fremdhändiges Testament auf dem Computer (nur ausgedruckt gültig!) geschrieben werden. In diesem Fall sind einige Formvorschriften mehr als beim eigenhändigen Testament einzuhalten.
Eigenhändiges Testament richtig aufsetzen
Vermächtnis-, Miterbe- und Alleinerbe-Testamentsmuster als handschriftliche Testament-Vorlagen finden Sie in unserem Testamentsratgeber. Denn einen letzten Willen zu verfassen, ist mit Testament-Vorlagen für Österreich natürlich leichter.
Die wichtigsten Formvorschriften sind:
- Mindestens eine Erbin oder ein Erbe muss angeführt sein.
- Datum und Ort der Errichtung sollten enthalten sein.
- Am besten lautet der Titel des Dokuments eindeutig „Mein Testament“.
- Das Testament muss auf der letzten Seite unter dem Text unterschrieben sein.
- Treffen Sie Ihre Rechtswahl nach österreichischem Recht damit keine Erbschaftssteuer anfällt.
- Das gesamte Testament muss vom Erblasser bzw. der Erblasserin mit der eigenen Hand (handschriftlich, nicht am Computer) geschrieben sein.
- Falls Sie mehr als eine Seite benötigen, nummerieren Sie die Seiten.
Erben kann sowohl eine Organisation wie „Greenpeace in Zentral- und Osteuropa“ oder natürliche Personen als Erben. Zusätzlich können Sie weitere Organisationen oder Personen mit einem Vermächtnis bedenken. Das können zum Beispiel ein bestimmter Prozentteil Ihres Nachlasses, ein Bankkonto oder Sparbuch sein.
Der eingesetzte Erbe bzw. die Erbin muss dann den Vermächtnisnehmenden ihre Anteile auszahlen.
Nach hiesigem Recht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Erbschaftssteuer in Österreich. Ein Sparbuch, ein bestimmter Anteil Ihres Erbes oder der gesamte Nachlass erfordern also keine Erbschaftssteuer. Um sicherzustellen, dass Ihre Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, schreiben Sie: „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“
Achten Sie immer darauf, dass alle Seiten Ihres Testaments unterschrieben sind. Unterschreiben Sie beispielsweise am Ende der ersten Seite, so ist nur die erste Seite Ihres Testaments gültig.
Das handschriftliche Testament können Sie jederzeit selbst erstellen. Mit Muster geht das nicht nur einfach, sondern ist auch schnell und leistbar. Denn es entstehen bei dieser Art von Testament in Österreich keine Kosten. Anders ist das natürlich, wenn Sie dennoch eine Rechtsanwältin oder -anwalt zu Rate ziehen möchten.
Ratgeber bestellen und Testament schreiben
Wie schreibe ich ein Testament? Vorlagen finden Sie im kostenlosen Ratgeber „Ein Leben lang und länger“. Neben dem eigenhändigen Testament gibt es noch weitere Möglichkeiten der Testamentserrichtung, wie zum Beispiel das fremdhändige Testament oder ein notarielles Testament. Mehr zum Thema „Mein Letzter Wille“ mit handschriftlichen Muster-Texten finden Sie in unserem Ratgeber:
Disclaimer
* Pflichtfelder. Wir achten auf Ihre Privatssphäre. Näheres finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme können Sie jederzeit widerrufen via E-Mail an service@greenpeace.at oder postalisch an Greenpeace in der Wiedner Hauptstraße 120-124, A-1050 Wien.
3. Was mache ich, nachdem ich mein Testament geschrieben habe?
Nach der Erstellung Ihres Testaments bewahren Sie es sicher auf und prüfen es regelmäßig. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie die eingesetzten Erbinnen und Erben informieren.
Teilen Sie einer verlässlichen Person in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis mit, dass Sie ein Testament verfasst haben. Lassen Sie diese Person wissen, wo es sich befindet. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird.
Hinterlegung eines Testaments
Die sichersten Methoden sind die Registrierung im Testamentsregister und die Hinterlegung durch eine Anwältin oder einen Notar. Bei unserem langjährigen Partner, Dr. Josef Unterweger, oder der Österreichischen Notariatskammer erhalten Sie Unterstützung dabei. So werden Testamente im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens verlässlich gefunden.
Haben Sie bereits über eine Testamentsspende nachgedacht?
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Greenpeace im Testament mit einem Erbe oder Vermächtnis zu bedenken, lassen Sie es uns wissen. Einerseits möchten wir uns natürlich gerne dafür bei Ihnen bedanken. Andererseits können Sie uns so all Ihre Wünsche mitteilen. Sie stellen zudem sicher, dass Ihre Verlassenschaft später ganz in Ihrem Sinne abgewickelt wird.
Ein bereits verfasstes Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Prüfen Sie also regelmäßig, ob es noch zu Ihrer aktuellen Lebenslage passt. Wenn nicht, können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren Wünschen entsprechend ändern.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, die keine rechtliche Beratung darstellen. Bei speziellen, rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt bzw. eine Notarin zu konsultieren.