In drei Schritten ein Testament schreiben
Testament regeln leicht gemacht
Schritt für Schritt zum Grünen Testament
In nur drei einfachen Schritten können Sie ein gültiges Testament selber schreiben. Regeln Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt nach Ihren Wünschen und lassen Sie Ihre Ideale weiterleben. Damit sichern Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen und tragen zum Schutz unseres Planeten bei. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren letzten Willen schriftlich festhalten. Und Sie erhalten Antworten auf Fragen wie: Welche Arten von Testamenten gibt es? Was ist bei der Testamentserrichtung zu beachten?
Warum ist ein Testament überhaupt sinnvoll?
Ohne Testament entstehen nach dem Tod oft Unklarheiten. Diese können bei den Hinterbliebenen zu offenen Fragen, Streit und unnötigen Kosten führen. Zwar sieht das österreichische Recht eine gesetzliche Erbfolge vor, diese entspricht aber oft nicht den eigenen Vorstellungen. Ein rechtsgültiges Testament verschafft Klarheit und stellt sicher, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird.
1. Was ist der Inhalt eines Testaments?
Wer sich entschlossen hat, ein Testament zu verfassen, stellt sich häufig die Frage: „Wo soll ich überhaupt beginnen?“
Ein klarer Ausgangspunkt erleichtert es Ihnen anzufangen. Sammeln Sie wichtige Informationen und verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihren Besitz. Welche Bankkonten habe ich? Gibt es Immobilien zu vererben, Wertpapiere oder sonstige Sachen von besonderem Wert, wie etwa Schmuck?
Welche Personen oder Organisationen möchten Sie in Ihrem Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) als Erbinnen und Erben einsetzen? Ganz gleich, ob es sich um ein großes oder kleines Vermögen handelt: Indem Sie ein Testament aufsetzen, sorgen Sie für Ihre Liebsten und halten gleichzeitig Ihre eigenen Wünsche fest. So bestehen Ihre Ideale auch weit in der Zukunft fort.

Erbe und Vermächtnis
Eine Erbin bzw. ein Erbe hat grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Nachlass der verstorbenen Person. Dieser muss gegebenenfalls mit anderen Erbinnen und Erben geteilt werden. Die Erbinnen und Erben tragen allerdings auch alle Kosten des Verlassenschaftsverfahrens.
Als Vermächtnis bezeichnet man einen bestimmten Geldbetrag (z. B. 10.000 Euro) oder Vermögensgegenstand (z. B. ein Schmuckstück), der einer Person oder Organisation mittels Testament zugesprochen wird. Diese Person oder Organisation ist Vermächtnisnehmerin bzw. Vermächtnisnehmer. Der eingesetzte Erbe bzw. die Erbin muss dann den Vermächtnisnehmenden ihre Vermächtnisse auszahlen bzw. übergeben.
In einem Testament muss mindestens eine Erbin oder ein Erbe eingesetzt werden. Existiert kein Testament kommen die gesetzlichen Erben und Erbinnen im Umfang ihres gesetzlichen Erbteils zum Zug.
2. Wie schreibe ich ein Testament?
Im nächsten Schritt geht es darum, Ihre Wünsche in die entsprechende, rechtskräftige Schriftform zu bringen. Denn ein mündliches Testament ist nur als Nottestament und unter ganz bestimmten Voraussetzungen gültig.
Testamentsarten und Formvorschriften in Österreich
Am einfachsten lässt sich das Testament regeln, indem Sie ein eigenhändiges Testament schreiben. Das können Sie völlig alleine machen. Es sind hier keine weiteren Personen oder Zeuginnen bzw. Zeugen notwendig.
Sie können oder möchten Ihr Testament nicht selbst handschriftlich verfassen? In diesem Fall kann ein fremdhändiges Testament auf dem Computer (nur ausgedruckt gültig!) geschrieben werden. Es sind allerdings einige Formvorschriften mehr als beim eigenhändigen Testament einzuhalten (nachzulesen im Testamentsratgeber). Dafür sollten Sie eine Rechtsberatung zur Testament-Erstellung aufsuchen.
Menschen mit einfachen Testamenten können aber in der Regel ein eigenhändiges Testament aufsetzen.

Eigenhändiges Testament richtig aufsetzen
Vermächtnis-, Miterbe- und Alleinerbe-Testamentsmuster als handschriftliche Testament-Vorlagen finden Sie in unserem Ratgeber. Denn einen letzten Willen zu verfassen, ist mit Testament-Vorlagen für Österreich natürlich leichter.
Die wichtigsten Formvorschriften sind:
- Mindestens eine Erbin oder ein Erbe muss angeführt sein.
- Datum und Ort der Errichtung sollten enthalten sein.
- Am besten lautet der Titel des Dokuments eindeutig „Mein Testament“.
- Das Testament muss auf der letzten Seite unter dem Text unterschrieben sein.
- Treffen Sie Ihre Rechtswahl nach österreichischem Recht.
- Das gesamte Testament muss vom Erblasser bzw. der Erblasserin mit der eigenen Hand (handschriftlich, nicht am Computer) geschrieben sein.
- Falls Sie mehr als eine Seite benötigen, nummerieren Sie die Seiten.
Das Testament muss auf der letzten Seite unter dem Text unterschrieben sein. Unterschreiben Sie beispielsweise am Ende der ersten Seite, so ist nur diese Seite rechtsgültig.

Erben kann sowohl eine Organisation wie „Greenpeace (Wiedner Hauptstraße 120-124, 1050 Wien)“ oder natürliche Personen. Es können auch mehrere verschiedene Erben eingesetzt werden. Ist keine bestimmte Erbquote angegeben, erben alle zu gleichen Teilen.
Zusätzlich können Sie weitere Organisationen oder Personen mit einem Vermächtnis bedenken. Das kann zum Beispiel ein bestimmter Prozentteil Ihres Nachlasses, ein Bankkonto oder Sparbuch sein.
Nach hiesigem Recht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern derzeit keine Erbschaftssteuer in Österreich. Insbesondere bei Liegenschaftsvermögen kann es aber sein, dass Grunderwerbsteuern anfallen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, schreiben Sie: „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“ Ein Sparbuch, ein bestimmter Anteil Ihres Erbes oder der gesamte Nachlass erfordern somit keine Erbschaftssteuer.
Das handschriftliche Testament können Sie jederzeit selbst erstellen. Mit einem Muster geht das nicht nur einfach, sondern ist auch schnell und leistbar. Denn es entstehen bei dieser Art von Testament in Österreich keine Kosten. Anders ist das natürlich, wenn Sie dennoch eine Rechtsanwältin oder -anwalt zu Rate ziehen möchten.
(Notar-)Kosten Testament in Österreich
Sie können Ihr Testament sowohl mit einer Notarin/einem Notar als auch einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt erstellen.
Eine notarielle Beratung zum Erbrecht kann Kosten verursachen. Eine Erstberatung durch die Notarin oder den Notar ist allerdings kostenlos. Greenpeace ist Mitglied der Initiative “Vergiss mein nicht”. Dadurch können wir auf ein österreichweites Netzwerk an Notaren und Notarinnen zurückgreifen. Sie beabsichtigen, Greenpeace in Ihrem Testament zu bedenken? Wir setzen Sie gerne mit einem Notar oder einer Notarin in Ihrer Nähe in Verbindung.

Ratgeber bestellen und Testament schreiben (ohne Notar oder Notarin möglich)
Wie schreibe ich ein Testament? Mehr zum Thema „Mein Letzter Wille“ nach Österreichischem Erbrecht finden Sie in unserem Ratgeber:
3. Was mache ich, nachdem ich mein Testament geschrieben habe?
Nach der Erstellung Ihres Testaments bewahren Sie es sicher auf und prüfen es regelmäßig. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie die eingesetzten Erbinnen und Erben informieren.
Teilen Sie einer verlässlichen Person in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis mit, dass Sie ein Testament verfasst haben. Lassen Sie diese Person wissen, wo es sich befindet.
Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird. Die sichersten Methoden sind die Registrierung im Testamentsregister Österreichs und die Hinterlegung durch einen Anwalt oder Notar bzw. eine Anwältin oder Notarin.

Wo kann ein Testament hinterlegt werden?
Unser langjähriger Partner und Anwalt für erbrechtliche Fragen, Dr. Josef Unterweger, unterstützt Sie gerne. Auch die Österreichische Notariatskammer hilft Ihnen dabei weiter. So werden Testamente im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens verlässlich gefunden.
Die Kosten der Testamentshinterlegung fallen je nach Anbieter oder Anbieterin unterschiedlich aus.
Ein bereits verfasstes Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Prüfen Sie also regelmäßig, ob es noch zu Ihrer aktuellen Lebenslage passt. Wenn nicht, können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren Wünschen entsprechend ändern.
Haben Sie bereits über eine Testamentsspende nachgedacht?
Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie sich dafür entscheiden, Greenpeace im Testament zu bedenken. Einerseits möchten wir uns natürlich gerne bei Ihnen bedanken. Andererseits können Sie uns so all Ihre Wünsche mitteilen. Sie stellen zudem sicher, dass Ihre Verlassenschaft später ganz in Ihrem Sinne abgewickelt wird.
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Katharina Sowa
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(+43) 664 19 25 574
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, die keine rechtliche Beratung darstellen. Bei speziellen, rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder Notar bzw. Notarin zu konsultieren.

Disclaimer
* Pflichtfelder. Wir achten auf Ihre Privatssphäre. Näheres finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme können Sie jederzeit widerrufen via E-Mail an service@greenpeace.at oder postalisch an Greenpeace in der Wiedner Hauptstraße 120-124, A-1050 Wien.