Testamentserrichtung leicht gemacht
In drei Schritten zum Grünen Testament
Schritt für Schritt zum Grünen Testament
Sichern Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen und tragen Sie zum Schutz unseres Planeten bei. In nur drei einfachen Schritten gelangen Sie selbstbestimmt zu Ihrem Grünen Testament.
1. Wie fange ich an?
Ein klarer Ausgangspunkt erleichtert es Ihnen anzufangen. Sammeln Sie wichtige Informationen und verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihren Besitz. Welche Bankkonten habe ich? Gibt es Immobilien zu vererben oder Wertpapiere, die ich in mein Testament aufnehmen möchte?
Denken Sie außerdem darüber nach, welche Personen oder Organisationen Sie in Ihrem Testament begünstigen möchten. So können Sie im nächsten Schritt strukturiert festlegen, wer was bekommt.
Ganz gleich, ob es sich um ein großes oder kleines Vermögen handelt: Ein Testament ermöglicht es Ihnen, für Ihre Liebsten zu sorgen und gleichzeitig Ihre Wünsche festzuhalten.
2. Wie schreibe ich ein Testament?
Mit dem eigenhändigen Testament können Sie ein einfaches Testament selbst schreiben. Muster aus dem Testamentsratgeber "Ein Leben lang und länger" helfen Ihnen dabei. Denn einen letzten Willen zu verfassen ist mit Vorlagen, an denen man sich orientieren kann, natürlich leichter.
Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit selbst erstellen. Mit Muster geht das nicht nur einfach, sondern ist auch schnell und leistbar. Denn es entstehen bei dieser Art von Testament in Österreich keine Kosten. Es sei denn, Sie ziehen eine:n Rechtsanwält:in zu Rate.
Wichtig ist jedenfalls, dass Sie die notwendigen Formvorschriften einhalten, wenn Sie ein eigenhändiges Testament aufsetzen:
- Das gesamte Testament muss von dem/der Erblasser:in mit der eigenen Hand (handschriftlich, nicht am Computer) geschrieben sein.
- Am besten lautet der Titel des Dokuments eindeutig "Mein Testament".
- Mindestens ein:e Erb:in muss angeführt sein. Das kann eine Organisation wie Greenpeace oder eine Person sein. Zusätzlich können Sie weitere Organisationen oder Personen mit einem Vermächtnis bedenken. Das können zum Beispiel 10% Ihres Nachlasses, ein bestimmter Geldbetrag oder ein bestimmtes Bankkonto bzw. Sparbuch sein.
- Treffen Sie Ihre Rechtswahl: Nach österreichischem Recht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Erbschaftssteuer. Um sicherzustellen, dass Ihre Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, schreiben Sie: “Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.”
- Falls Sie mehr als eine Seite benötigen, nummerieren Sie die Seiten.
- Das Testament muss auf der letzten Seite unter dem Text unterschrieben sein. Unterschreiben Sie beispielsweise am Ende der ersten Seite, so ist nur die erste Seite Ihres Testaments gültig.
- Datum und Ort der Errichtung sollten enthalten sein.
Vermächtnis-, Miterbe- und Alleinerbe-Testamentsmuster als Vorlagen finden Sie in unserem Testamentsratgeber.
Ratgeber bestellen und Testament schreiben
Neben dem eigenhändigen Testament gibt es noch weitere Möglichkeiten der Testamentserrichtung. Mehr über den Letzten Willen inklusive Mustertexten finden Sie in unserem Ratgeber:
3. Was ist nach der Testamentserrichtung zu tun?
Nach der Erstellung Ihres Testaments bewahren Sie es sicher auf und prüfen Sie es regelmäßig. Außerdem ist es oft hilfreich, wenn Sie die eingesetzten Erb:innen informieren.
Teilen Sie einer vertrauenswürdigen Person in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis mit, dass Sie ein Testament verfasst haben und wo es sich befindet. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird.
Die sichersten Methoden sind die Registrierung im Testamentsregister und die Hinterlegung durch eine:n Anwält:in oder eine:n Notar:in. So werden Testamente im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens verlässlich gefunden. Gerne können Sie unseren langjährigen Partner und Berater, Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger, für Ihre Anliegen kontaktieren.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Greenpeace im Testament zu bedenken, lassen Sie es uns wissen. Einerseits möchten wir uns natürlich gerne dafür bei Ihnen bedanken. Anderseits können Sie uns so all Ihre Wünsche mitteilen und stellen sicher, dass Ihre Verlassenschaft später ganz in Ihrem Sinne abgewickelt wird.
Ein Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Prüfen Sie also regelmäßig, ob es noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Wenn nicht, können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren Wünschen entsprechend ändern.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Bei individuellen rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt oder eine Anwältin bzw. eine:n Notar:in zu konsultieren.

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