Wie schreibe ich ein Testament?
In drei Schritten zum rechtsgültigen Testament
Schritt für Schritt zum Grünen Testament
In nur drei einfachen Schritten können Sie ein gültiges Testament selbst schreiben. Regeln Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt nach Ihren Wünschen und lassen Sie Ihre Ideale weiterleben. Damit sichern Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen und tragen zum Schutz unseres Planeten bei. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren letzten Willen schriftlich festhalten. Sie erhalten Antworten auf Fragen wie: Welche Arten von Testamenten gibt es? Was ist bei der Testamentserrichtung zu beachten?
Warum ist ein Testament überhaupt sinnvoll?
Ohne Testament entstehen nach dem Tod oft Unklarheiten. Diese können bei den Hinterbliebenen zu offenen Fragen, Streit und unnötigen Kosten führen. Zwar sieht das österreichische Recht eine gesetzliche Erbfolge vor, diese entspricht aber oft nicht den eigenen Vorstellungen. Ein rechtsgültiges Testament verschafft Klarheit und stellt sicher, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird. In unserem kostenlosen Ratgeber erfahren Sie mehr.
1. Was ist der Inhalt eines Testaments?
Wer sich entschlossen hat, ein Testament zu verfassen, stellt sich häufig die Frage: „Wie schreibt man ein Testament?“
Ein klarer Ausgangspunkt erleichtert es Ihnen anzufangen. Sammeln Sie wichtige Informationen und verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihren Besitz. Was fällt in die Verlassenschaft: Welche Bankkonten habe ich? Gibt es Immobilien zu vererben, Wertpapiere oder sonstige Sachen von besonderem Wert, wie etwa Schmuck?
Welche Personen oder Organisationen möchten Sie in Ihrem Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) als Erbinnen und Erben einsetzen? Ganz gleich, ob es sich um ein großes oder kleines Vermögen handelt: Indem Sie ein Testament aufsetzen, sorgen Sie für Ihre Liebsten und halten gleichzeitig Ihre eigenen Wünsche fest. So bestehen Ihre Ideale auch weit in der Zukunft fort.
Erbe und Vermächtnis
Eine Erbin bzw. ein Erbe hat grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Nachlass der verstorbenen Person. Dieser muss gegebenenfalls mit anderen Erbinnen und Erben geteilt werden. Die Erbinnen und Erben tragen allerdings auch alle Kosten des Verlassenschaftsverfahren
Als Vermächtnis bezeichnet man einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögensgegenstand (z. B. ein Schmuckstück), der einer Person oder Organisation mittels Testament zugesprochen wird. Diese Person oder Organisation ist Vermächtnisnehmerin bzw. Vermächtnisnehmer. Der eingesetzte Erbe bzw. die Erbin muss dann den Vermächtnisnehmenden ihre Vermächtnisse auszahlen bzw. übergeben.
In einem Testament muss mindestens eine Erbin oder ein Erbe eingesetzt werden. Existiert kein Testament kommen die gesetzlichen Erben und Erbinnen im Umfang ihres gesetzlichen Erbteils zum Zug.
2. Wie formuliere ich ein Testament?
Im nächsten Schritt geht es darum, Ihre Wünsche in die entsprechende, rechtskräftige Schriftform zu bringen. Denn ein mündliches Testament ist nur als Nottestament und unter ganz bestimmten Voraussetzungen gültig.
Testamentsarten und Formvorschriften in Österreich
Am einfachsten lässt sich das Testament regeln, indem Sie ein eigenhändiges Testament schreiben. Das können Sie alleine machen. Es sind hier keine weiteren Personen oder Zeuginnen bzw. Zeugen notwendig. Wir empfehlen Ihnen dennoch, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Ihr Testament bei einer Notarin / einem Notar zu hinterlegen.
Mit unserer kostenlosen Testamentsvorlage können Sie in wenigen Minuten ein Muster zum Abschreiben erstellen.
Sie können oder möchten Ihr Testament nicht selbst handschriftlich verfassen? In diesem Fall kann ein fremdhändiges Testament auf dem Computer (nur ausgedruckt gültig!) geschrieben werden. Es sind allerdings einige Formvorschriften mehr als beim eigenhändigen Testament einzuhalten (nachzulesen im Testamentsratgeber). Dafür sollten Sie eine Rechtsberatung zur Testament-Erstellung aufsuchen.
Menschen mit einfachen Testamenten können aber in der Regel ein eigenhändiges Testament aufsetzen.
Eigenhändiges Testament richtig aufsetzen
In unserem kostenlosen Ratgeber finden Sie Musterbeispiele für Vermächtnis-, Miterbe- und Alleinerbe. Außerdem finden Sie darin eine praktische Checkliste und eine Übersicht der wichtigsten Formvorschriften.
Die wichtigsten Formvorschriften sind:
- Mindestens eine Erbin oder ein Erbe muss angeführt sein.
- Datum und Ort der Errichtung sollten enthalten sein.
- Am besten lautet der Titel des Dokuments eindeutig „Mein Testament“.
- Das Testament muss am Ende unter dem Text unterschrieben sein.
- Treffen Sie Ihre Rechtswahl nach österreichischem Recht.
- Das gesamte Testament muss vom Erblasser bzw. der Erblasserin mit der eigenen Hand (handschriftlich, nicht am Computer) geschrieben sein.
- Falls Sie mehr als eine Seite benötigen, nummerieren Sie die Seiten.
Kostenlose Vorlage für Ihr Testament erstellen
Mit unserem kostenlosen Online-Tool können Sie in wenigen Minuten eine handschriftliche Testament-Vorlage erstellen. Beantworten Sie dafür einige kurze Fragen zum Inhalt Ihres letzten Willens und laden Sie die Vorlage anschließend herunter. Diese können Sie dann ganz einfach per Hand abschreiben.
Personen und Organisationen bedenken
Erben können sowohl natürliche Personen als auch Organisationen wie „Greenpeace (Wiedner Hauptstraße 120-124, 1050 Wien)“. Es können auch mehrere verschiedene Erben eingesetzt werden. Ist keine bestimmte Erbquote angegeben, erben alle zu gleichen Teilen.
Zusätzlich können Sie weitere Organisationen oder Personen mit einem Vermächtnis bedenken. Das kann zum Beispiel ein bestimmter Prozentteil Ihres Nachlasses, ein Bankkonto oder ein Sparbuch sein. Bei einer Spende im Testament geht es selten um das gesamte Vermögen.
Nach hiesigem Recht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern derzeit keine Erbschaftssteuer in Österreich. Insbesondere bei Liegenschaftsvermögen kann es aber sein, dass Grunderwerbsteuern anfallen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, schreiben Sie: „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“ Ein Sparbuch, ein bestimmter Anteil Ihres Erbes oder der gesamte Nachlass erfordern somit keine Erbschaftssteuer.
Das handschriftliche Testament können Sie jederzeit selbst erstellen. Mit unserer kostenlosen Vorlage geht das nicht nur einfach, sondern ist auch schnell und leistbar. Bei dieser Art von Testament entstehen in Österreich keine Kosten. Lediglich für das Hinterlegen bei einem Anwalt/einer Notarin Ihres Vertrauens fällt eine Gebühr an.
Fragen und Antworten: Rechtliche Beratung
Fragen zu Ihrem Testament können sowohl eine Notarin/ein Notar als auch eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt beantworten. Diese unterstützen Sie auch bei der Erstellung des Testaments.
Grundsätzlich kann ein Testament auch ohne Notar:in oder Rechtsanwält:in erstellt werden. Eine rechtliche Beratung ist jedoch sehr zu empfehlen. So werden Sie umfassend über die rechtlichen Aspekte informiert und Ihr Testament wird registriert und verwahrt. Dadurch stellen Sie sicher, dass es im Fall Ihres Ablebens den entsprechenden Stellen rasch zur Verfügung gestellt werden kann und nicht verloren geht.
Die Erstberatung durch die Notarin oder den Notar ist immer kostenlos. Eine weitere notarielle Beratung zum Erbrecht kann allerdings Kosten verursachen. Greenpeace ist Mitglied der Initiative „Vergiss mein nicht“. Dadurch können wir auf ein österreichweites Netzwerk an Notaren und Notarinnen zurückgreifen.
Sie möchten Greenpeace in Ihrem Testament bedenken? Gerne setzen wir Sie je nach Wohnort mit unserem Anwalt Dr. Unterweger oder einem Notariat in Ihrer Nähe in Verbindung.
3. Was mache ich, nachdem ich mein Testament geschrieben habe?
Nach der Erstellung Ihres Testaments bewahren Sie es sicher auf und prüfen es regelmäßig. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie die eingesetzten Erbinnen und Erben informieren.
Teilen Sie einer verlässlichen Person in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis mit, dass Sie ein Testament verfasst haben. Lassen Sie diese Person wissen, wo es sich befindet.
Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird. Die sichersten Methoden sind die Registrierung im Testamentsregister Österreichs und die Hinterlegung durch einen Anwalt oder Notar bzw. eine Anwältin oder Notarin.
Wo kann ein Testament hinterlegt werden?
Unser langjähriger Partner und Anwalt für erbrechtliche Fragen, Dr. Josef Unterweger, unterstützt Sie gerne. Auch die Österreichische Notariatskammer hilft Ihnen dabei weiter. So werden Testamente im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens verlässlich gefunden.
Die Kosten der Testamentshinterlegung fallen je nach Anbieter oder Anbieterin unterschiedlich aus.
Ein bereits verfasstes Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Prüfen Sie also regelmäßig, ob es noch zu Ihrer aktuellen Lebenslage passt. Wenn nicht, können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren Wünschen entsprechend ändern.
Denken Sie über eine Spende im Testament nach?
Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie sich dafür entscheiden, Greenpeace im Testament zu bedenken. Einerseits möchten wir uns natürlich gerne bei Ihnen bedanken. Andererseits können Sie uns so all Ihre Wünsche mitteilen. Sie stellen zudem sicher, dass Ihre Verlassenschaft später ganz in Ihrem Sinne abgewickelt wird.
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Jasmin Zuba
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(+43) 664 612 67 30
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, die keine rechtliche Beratung darstellen. Bei speziellen rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder Notar bzw. Notarin zu konsultieren.
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