Testament schreiben leicht gemacht
In drei Schritten zum Grünen Testament
In drei Schritten ein Grünes Testament schreiben: Wie geht das?
In nur drei einfachen Schritten gelangen Sie selbstbestimmt zu Ihrem Grünen Testament. Regeln Sie alles nach Ihren Wünschen und lassen Sie Ihre Ideale weiterleben. Damit sichern Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen und tragen zum Schutz unseres Planeten bei.
1. Wie fange ich an?
Wer sich entschlossen hat, ein Testament zu verfassen, stellt sich häufig die Frage: „Wo soll ich überhaupt beginnen?“
Ein klarer Ausgangspunkt erleichtert es Ihnen anzufangen. Sammeln Sie wichtige Informationen und verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihren Besitz. Welche Bankkonten habe ich? Gibt es Immobilien zu vererben oder Wertpapiere, die ich in mein Testament aufnehmen möchte?
Denken Sie außerdem darüber nach, welche Personen oder Organisationen Sie in Ihrem Testament - auch letztwillige Verfügung genannt - begünstigen möchten. Die gesetzliche Erbfolge sieht einen Pflichtteil für bestimmte Personen, wie zum Beispiel Ihre Kinder vor. Über alles Weitere können Sie selbst bestimmen und im nächsten Schritt strukturiert festlegen, wer was bekommt. Dabei können Sie Ihren gesetzlichen Erbinnen und Erben selbstverständlich auch mehr als den Pflichtteil zukommen lassen.
Ganz gleich, ob es sich um ein großes oder kleines Vermögen handelt: Indem Sie ein Testament aufsetzen, sorgen Sie für Ihre Liebsten und halten gleichzeitig Ihre eigenen Wünsche fest. So leben Ihre Ideale lange in der Zukunft weiter.
Fachvorträge: Testamente, Erbrecht und Umweltschutz
Vermächtnis oder Erbe? Und was haben Testament und Pflichtteil miteinander zu tun?
Es gibt einige Dinge zu berücksichtigen, wenn Sie Ihr Testament schreiben. Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger gibt Ihnen zum Testament in Österreich Infos. Mag. Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace in Zentral- und Osteuropa berichtet persönlich über unsere Arbeit im Umweltschutz. Die Fachvorträge sind kostenlos.
2. Wie schreibe ich ein Testament?
Wenn Sie sich Gedanken über den Inhalt des Testaments gemacht haben, geht es darum, diesen in die entsprechende, rechtskräftige Schriftform zu bringen. Denn ein mündliches Testament ist nur als Nottestament und unter ganz bestimmten Voraussetzungen gültig.
Mit dem eigenhändigen Testament können Sie ein einfaches Testament selbst schreiben. Muster aus dem Testamentsratgeber „Ein Leben lang und länger“ helfen Ihnen dabei. Denn einen letzten Willen zu verfassen, ist mit Vorlagen, an denen man sich orientieren kann, natürlich leichter.
Das handschriftliche Testament können Sie jederzeit selbst erstellen. Mit Muster geht das nicht nur einfach, sondern ist auch schnell und leistbar. Denn es entstehen bei dieser Art von Testament in Österreich keine Kosten. Anders ist das natürlich wenn Sie dennoch eine Rechtsanwältin oder -anwalt zu Rate ziehen möchten.
Wichtig ist jedenfalls, dass Sie die notwendigen Formvorschriften einhalten, wenn Sie ein eigenhändiges Testament aufsetzen:
- Das gesamte Testament muss vom Erblasser bzw. der Erblasserin mit der eigenen Hand (handschriftlich, nicht am Computer) geschrieben sein.
- Am besten lautet der Titel des Dokuments eindeutig „Mein Testament“.
- Mindestens eine Erbin oder ein Erbe muss angeführt sein. Das kann eine Organisation wie Greenpeace oder eine Person sein. Zusätzlich können Sie weitere Organisationen oder Personen mit einem Vermächtnis bedenken. Das können zum Beispiel ein bestimmter Prozentteil Ihres Nachlasses, ein Bankkonto oder Sparbuch sein.
- Treffen Sie Ihre Rechtswahl: Nach hiesigem Recht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keine Erbschaftssteuer in Österreich. Ein Sparbuch, ein bestimmter Anteil Ihres Erbes oder der gesamte Nachlass erfordern also keine Erbschaftssteuer. Um sicherzustellen, dass Ihre Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, schreiben Sie: „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“
- Falls Sie mehr als eine Seite benötigen, nummerieren Sie die Seiten.
- Das Testament muss auf der letzten Seite unter dem Text unterschrieben sein. Unterschreiben Sie beispielsweise am Ende der ersten Seite, so ist nur die erste Seite Ihres Testaments gültig.
- Datum und Ort der Errichtung sollten enthalten sein.
Vermächtnis-, Miterbe- und Alleinerbe-Testamentsmuster als Vorlagen finden Sie in unserem Testamentsratgeber.
Ratgeber bestellen und Testament schreiben
Neben dem eigenhändigen Testament gibt es noch weitere Möglichkeiten der Testamentserrichtung, wie zum Beispiel das Fremdhändige oder Öffentliche Testament. Mehr zum Thema „Mein Letzter Wille“ mit handschriftlichen Muster-Texten finden Sie in unserem Ratgeber:
Disclaimer
* Pflichtfelder. Wir achten auf Ihre Privatssphäre, näheres finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme können Sie jederzeit widerrufen via E-Mail an service@greenpeace.at oder postalisch an Greenpeace in der Wiedner Hauptstraße 120-124, A-1050 Wien.
3. Was ist nach der Testamentserrichtung zu tun?
Nach der Erstellung Ihres Testaments bewahren Sie es sicher auf und prüfen Sie es regelmäßig. Außerdem ist es oft hilfreich, wenn Sie die eingesetzten Erbinnen und Erben informieren.
Teilen Sie einer vertrauenswürdigen Person in Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis mit, dass Sie ein Testament verfasst haben und wo es sich befindet. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird.
Die sichersten Methoden sind die Registrierung im Testamentsregister und die Hinterlegung durch eine Anwältin oder einen Notar. Bei unserem langjährigen Partner, Dr. Josef Unterweger, oder der Österreichischen Notariatskammer erhalten Sie Unterstützung dabei. So werden Testamente im Laufe eines Verlassenschaftsverfahrens verlässlich gefunden.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Greenpeace im Testament zu bedenken, lassen Sie es uns wissen. Einerseits möchten wir uns natürlich gerne dafür bei Ihnen bedanken. Anderseits können Sie uns so all Ihre Wünsche mitteilen und stellen sicher, dass Ihre Verlassenschaft später ganz in Ihrem Sinne abgewickelt wird.
Ein bereits verfasstes Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Prüfen Sie also regelmäßig, ob es noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Wenn nicht, können Sie Ihr Testament jederzeit Ihren Wünschen entsprechend ändern.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, die keine rechtliche Beratung darstellen. Bei individuellen rechtlichen Fragen empfehlen wir einen Anwalt bzw. eine Notarin zu konsultieren.