Ihre Testamentsspende für den Umweltschutz
Ihre Unterstützung hat einen großen Einfluss auf den Schutz der Natur.
Testamentsspenden
Mit der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments bestimmen Sie selbst, wem Sie wie viel von Ihrem Vermögen vererben. Natürlich werden Sie zuerst Ihre Liebsten bedenken. Zusätzlich können Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen sichern, indem Sie im Testament spenden und so den Planeten schützen. Wir helfen Ihnen dabei.
Disclaimer
* Pflichtfelder. Wir achten auf Ihre Privatssphäre. Näheres finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme können Sie jederzeit widerrufen via E-Mail an service@greenpeace.at oder postalisch an Greenpeace in der Wiedner Hauptstraße 120-124, A-1050 Wien.

- Rechtsbegriffe, wie die gesetzlichen Erben, Erbe spenden, Pflichtteil in Österreich, Erben einsetzen und Legat im Testament
- Österreichs Testamentsformen, wie das eigenhändige Testament (handschriftlich verfasst) und das fremdhändige Testament mit Vorlagen
- Gemeinnützige Zwecke unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen: Miterbe, Alleinerbin des gesamten Vermögens und Vermächtnis (auch: Legat)
- Eintragung im Zentralen Testamentsregister
- und vieles mehr.
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Was Testamentsspenden an Greenpeace bewirken
Nehmen Sie die Zukunft unseres Planeten selbst in die Hand. Testamentsspender:innen retten über das eigene Leben hinaus bedrohte Tiere, ermöglichen mutige Aktionen für den Umweltschutz und verteidigen unberührte Natur. Es hilft jeder Betrag, den Sie aus Ihrem Nachlass spenden möchten. Lassen Sie Ihre Ideale weiterleben.
Eine gesunde Umwelt, sauberes Klima und intakte Natur: Dafür setzen wir uns täglich seit über 40 Jahren in Österreich ein. Aber nur gemeinsam mit Ihnen sind wir stark. Menschen, die uns unterstützen, sind ein wichtiger Bestandteil unserer beharrlichen Aktions-, Aufklärungs- und Kampagnenarbeit.
Als gemeinnützige Organisation setzen wir uns mit Ihnen zusammen für Natur, Klima und Frieden ein. Wir nehmen dafür weder von Konzernen, noch vom Staat oder der EU Gelder an. Wenn Sie einen Teil Ihrer Erbschaft spenden, sichern Sie unsere finanzielle Unabhängigkeit und politische Durchschlagskraft. So bleiben wir auch in Zukunft frei von äußerer Beeinflussung.
Mit Ihrem Grünen Erbe im Testament unterstützen Sie weltweit friedliche Aktionen gegen Umweltverbrechen. Sie tragen zum Klimaschutz und dem Erhalt bedrohter Arten bei. Mit Ihrer Hilfe können wir gemeinsam unermüdlich am Erhalt aller Lebensgrundlagen arbeiten.

Fragen und Antworten zum Testament in Österreich
Am einfachsten ist es, ein eigenhändig geschriebenes (mit der eigenen Hand ge- und unterschriebenes) Testament zu verfassen. Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei. Sollten Sie Ihre Meinung ändern, können Testamente jederzeit widerrufen werden.
Wenn Ihr Testament sehr kompliziert ist, oder wenn Sie offene Fragen haben, ist es ratsam, eine Rechtsberatung aufzusuchen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr erklärter Letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Sie können beispielsweise unseren langjährigen Partner und Rechtsberater für Testamente, Dr. Josef Unterweger, in seiner Kanzlei kontaktieren:
Dr. Josef Unterweger, Rechtsanwalt
Buchfeldgasse 19a
1080 Wien
Tel.: 01/405 42 67
office@unterweger.co.at
Ohne gültiges Testament (auch: Letztwillige Verfügung) entstehen nach dem Ableben oft Unklarheiten. Diese können bei den Hinterbliebenen zu offenen Fragen, Streit und unnötigen Kosten führen. Zwar sieht das österreichische Recht eine gesetzliche Erbfolge vor, diese entspricht aber oft nicht den eigenen Vorstellungen. Ein rechtsgültiges Testament verschafft Klarheit und stellt sicher, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird.
Übrigens: In Österreich gibt es keine Verlassenschaft-Steuer oder Erbschaftssteuer. Wählen Sie in Ihrem Testament Österreichisches Recht, damit Ihre Erbschaft in Österreich abgehandelt wird.
Die Zeuginnen und Zeugen bei einem fremdhändigen Testament müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise über 18 Jahre alt sein. Außerdem dürfen sie nicht durch das Testament begünstigt werden, mit einer solchen begünstigten Person verwandt oder verschwägert sein. Aufgrund der Vielzahl von Formvorschriften bei einem fremdhändigen Testament ist es ratsam, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Ja, neben einer Erbeinsetzung besteht auch noch die Möglichkeit eines Vermächtnisses. Damit können Sie einen fixen, wertgesicherten Geldbetrag oder einen Prozentanteil Ihres Nachlasses hinterlassen. Auch eine bestimmte Sache ist eine Möglichkeit im Testament an gemeinnützige Organisationen zu spenden.
Beispiele für eine solche Sache wären Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, Lebensversicherungen oder andere Wertgegenstände. Bereits mit einem kleinen Teil Ihres Nachlasses helfen Sie, die Umwelt zu schützen. Was der Inhalt Ihres Testaments sein soll, liegt selbstverständlich immer ganz bei Ihnen.
Vertrauensvolle Beratung
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Petra Taylor, Senior Advisor Fundraising & Testamentsspenden
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+43(0) 676 974 974 2
“Seit über einem Jahrzehnt betreue ich Testamentsspenden bei Greenpeace. Die vertraulichen und persönlichen Gespräche mit den Menschen, die uns unterstützen, liegen mir dabei besonders am Herzen.”
- Petra Taylor
Alles zum Thema Erbe spenden
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Wir sind Mitglied bei Vergiss mein nicht. Die Initiative informiert in Kooperation mit der österreichischen Notariatskammer zum Guten Testament.