Gewinnspiel Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
1.1 Veranstaltet wird dieses Gewinnspiel von Greenpeace in Zentral- und Osteuropa. Wiedner Hauptstraße 120-124, 1050 Wien, ZVR 961128260, als Betreiber der Social-Media Accounts „Greenpeace Österreich“ (in der Folge kurz: „Veranstalter“) auf Facebook und Instagram.
1.2 Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.
1.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen, je nach Voraussetzungen und Anforderungen, an das jeweilige Gewinnspiel anzupassen. Aus redaktionellen bzw. programmtechnischen Gründen kann es zudem jederzeit zu Verschiebungen oder Änderungen des Ablaufs oder Absagen des gesamten Gewinnspiels kommen, ohne dass dem Teilnehmer daraus ein Rechtsanspruch entsteht.
2. Teilnahme
2.1 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den angeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Annahme- oder Kaufverpflichtung verbunden. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zu Beginn des Gewinnspiels mindestens 18 Jahre alt sind. Jüngere Personen dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern ebenfalls teilnehmen. Angestellte des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.3 Die Teilnahme erfolgt durch Teilnahme an der vom Veranstalter erstellten und durchgeführten Umfrage und nachfolgender Angabe von Namen, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie Einwilligungserklärung. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Kontaktdaten, liegt beim Teilnehmer.
3. Teilnahmefrist
3.1 Das Gewinnspiel endet am angeführten Zeitpunkt.
4. Gewinn
4.1 Die Beschreibung und Abbildung der Preise im Rahmen des Gewinnspiels sind symbolisch und nicht verbindlich.
4.2 Die Verlosung des Gewinns erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Gewährleistung des Zufallsprinzips.
4.3 Der Gewinner wird vom Veranstalter mittels Telefonanrufes benachrichtigt. Für die Korrektheit und Vollständigkeit seiner abgeschickten Daten ist der Gewinner selbst verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Kann der Gewinner innerhalb von zwei Kalendertagen ab dessen Ermittlung nicht erreicht werden, verfällt dessen Anspruch ersatzlos und es wird nach gleichem Vorgehen ein Ersatzgewinner ermittelt.
4.4 Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Gewinne sind nicht an Dritte übertragbar.
4.5 Die Gewinne werden persönlich am Sitz des Veranstalters übergeben. Alternativ kann eine Übersendung an die vom Gewinner bekanntzugebende Adresse stattfinden, wobei der Gewinner die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Gewinns trägt.
5. Datenschutz
5.1 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden vom Veranstalter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und erhoben. Die vom Veranstalter erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Abwicklung des Gewinnspiels – sowie bei fakultativer Zustimmung des Teilnehmers zur Zusendung eines Newsletters und zum Zwecke der Kampagnenkommunikation – verwendet. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen von Gewinnspielen ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Die personenbezogenen Daten beinhalten die Tatsache der Teilnahme, den Namen samt Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und im Fall des Gewinns die Wohnadresse. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden solange gespeichert, wie es zur Ausschüttung der Gewinne erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. Zusendung des Gewinnes über ein Logistikunternehmen) bzw. für die Veröffentlichung der Gewinner erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach Ende des Gewinnspiels und Bekanntgabe der Gewinner werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer gelöscht. Die Daten der Gewinner werden bei Sachgewinnen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aufbewahrt, um bei einem Mangel gegebenenfalls eine Nachbesserung oder einen Austausch zu veranlassen. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://spenden.greenpeace.at/datenschutz/.
6. Rechtsweg und Haftung
6.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die angeführten Preise werden einmalig österreichweit ausgespielt. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss des Teilnehmers.
6.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern. Die Haftung für Druckfehler und Irrtümer ist ausgeschlossen.
6.3 Der Veranstalter haftet nicht für die Richtig- oder Vollständigkeit seiner Angaben und behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen sofort abzubrechen, zu unterbrechen oder zu beenden. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
7. Sonstiges
7.1 Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters vereinbart. Mangels allgemeinen Gerichtsstands des Teilnehmers in Österreich oder Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, wird der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand vereinbart.
7.2 Sofern in den obigen Bestimmungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf alle Geschlechter.
8. Salvatorische Klausel
8.1 Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.