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Ihr Testamentsratgeber: „Ein Leben lang und länger“
Der kostenlose Ratgeber hilft, Ihr Testament zu regeln:
- Einfache Textvorlagen für handschriftliche Testamente
- Erklärungen von Testamentsformen wie fremdhändiges Testament und öffentliches Testament
- Erklärung wichtiger Begriffe wie Vermächtnis, Miterbe und Alleinerbe
- Schritt für Schritt Anleitung für ein Erbe oder Vermächtnis (sogenanntes Legat) im Testament
- Erklärung des gesetzlichen Pflichtteils einer Erbschaft
- Eintragung in das Zentrale Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte und -anwältinnen
- Praktische Checkliste
- Und viele weitere Infos zum Thema Erbe spenden
Der Testamentsratgeber „Ein Leben lang und länger“ hilft Ihnen beim Erstellen eines gültigen letzten Willens. Wir haben ihn gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Dr. Josef Unterweger erstellt. Als Rechtsanwalt kümmert er sich um Spenden im Testament und die Abwicklung von Erbschaften in Österreich.
Bestellen Sie ganz unverbindlich Ihren Ratgeber nach Hause.
Ein Leitfaden zum rechtsgültigen Testament
Unser aller Leben ist endlich. Was wir nicht mehr brauchen, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind, wollen wir weitergeben. Mit dem Verfassen eines letzten Willens bestimmen wir selbst an wen wir etwas vererben wollen.
Doch dabei gibt es einige Punkte zu beachten, die erfüllt sein müssen, damit das Testament rechtsgültig ist. Nur so kann der letzte Wille garantiert umgesetzt werden. Wer ein rechtsgültiges Testament selber schreibt, schafft klare Verhältnisse. Leider passiert es immer wieder, dass ein Testament ungültig ist, weil es Formfehler enthält.
Formvorschriften: Was Ihr letzter Wille enthalten muss
Im Testament (= letztwillige Verfügung) steht, was mit der Erbschaft geschehen soll und wie das Vermögen aufgeteilt wird. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, für die jeweils bestimmte Formvorschriften gelten. Nur dann ist Ihr Testament gültig.
Diese Vorschriften finden Sie einfach erklärt in unserem Ratgeber zum Testament in Österreich. Folgendes muss Ihr Testament immer enthalten:
- Einen eindeutigen Titel wie „Mein Testament“
- Mindestens einen eingesetzten Erben oder eine Erbin
- Die Meldeadresse der Erbinnen oder Erben
- Datum und Ort der Errichtung
- Die Unterschrift des Erblassers bzw. der Erblasserin am Ende unter dem Text
Kostenlose Vorlage für Ihr Testament erstellen
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Möglichkeit, einen letzten Willen zu verfassen. Denn Sie können es jederzeit selbst erstellen. Der gesamte Inhalt des Testaments muss von der Erblasserin bzw. dem Erblasser handschriftlich verfasst sein (nicht am Computer).
Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, können Sie unsere kostenlose Vorlage verwenden. Damit erstellen Sie in wenigen Minuten ein vollständiges Muster, das Sie ganz einfach per Hand abschreiben können.
Selbstbestimmt vererben
Das österreichische Gesetz sieht in der gesetzlichen Erbfolge gesetzliche Erben und Erbinnen vor. Diese Erbfolge passt aber vielleicht nicht hundertprozentig zu Ihren persönlichen Vorstellungen.
Pflichtteilsberechtigte Personen werden (bis auf in wenigen Ausnahmefällen) immer ihren gesetzlich vorgeschriebenen Teil erhalten. Über den Rest können Sie frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen daher, bei komplizierten familiären Verhältnissen eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Natürlich werden Sie immer zuerst Ihre Liebsten bedenken. Mit einer Testamentsspende an Greenpeace können Sie aber auch den Umweltschutz über das eigene Leben hinaus sicherstellen.
In Österreich fällt keine Erbschaftssteuer an. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Verlassenschaft hier abgewickelt wird und nicht an Ihrem letzten Aufenthaltsort. Schreiben Sie dafür in Ihrer letztwilligen Verfügung: „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“
Im Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken
Schon ein kleiner Anteil hilft, die Umwelt zu schützen. Sie können in Ihrer letztwilligen Verfügung selbstbestimmt entscheiden, was Sie vermachen möchten. Beispielsweise einen bestimmten, wertgesicherten Geldbetrag, eine bestimmte Sache oder einen Prozentsatz Ihres Vermögens.
Selbst einen kleinen Prozentanteil als Nachlass zu spenden, hilft dabei, unseren einzigartigen Planeten lebenswert zu halten.
Mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie Greenpeace einen fixen, wertgesicherten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (z. B. Wertsachen) hinterlassen. Im Testamentsratgeber finden Sie eine Formulierung als Beispiel dafür. Selbstverständlich können Sie auch Vermächtnisse an mehrere gemeinnützige Organisationen vergeben.
Sie können Greenpeace als Miterbin einen Anteil Ihres Gesamtvermögens zukommen lassen. Wenn Sie pflichtteilsberechtige Verwandte haben, müssen diese immer zuvor berücksichtigt werden. Zu den gesetzlichen Erben und Erbinnen zählen in erster Linie der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin und Kinder sowie deren Nachkommen. Auch der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin zählen dazu.
Wenn es die familiäre Situation erlaubt, besteht auch die Möglichkeit, eine ganze Erbschaft zu spenden und Greenpeace als Alleinerbin einzusetzen. Zugleich können Sie einzelne Legate anderen Personen vermachen. Im Testamentsratgeber finden Sie eine Formulierung für Ihr Testament als Vorlage zum Alleinerbe.
Übrigens: Genauso wie sich Lebensumstände und Wünsche ändern, können Sie auch Ihr Testament ändern oder jederzeit widerrufen. Sie können es an die neue Situation anpassen, um Veränderungen in allen Lebenslagen zu berücksichtigen. Dafür erstellen Sie einfach eine neue letztwillige Verfügung mit neuem Datum.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.
Bei Fragen zu Ihrem Testament oder der Arbeit von Greenpeace sind wir gerne persönlich für Sie da: