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Ihr Testamentsratgeber: “Ein Leben lang und länger”
Der kostenlose Ratgeber hilft, Ihr Testament zu regeln:
- Einfache Textvorlagen für handschriftliche Testamente
- Schritt für Schritt Anleitung für ein Erbe oder Vermächtnis (sogenanntes Legat) im Testament
- Erklärung des gesetzlichen Pflichtteils einer Erbschaft
- Eintragung in das Zentrale Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte und -anwältinnen
- Praktische Checkliste
- Und viele weitere Infos zum Thema Erbe spenden
Bestellen Sie ganz unverbindlich Ihren Ratgeber nach Hause.

Ein Leitfaden zum rechtsgültigen Testament
Unser aller Leben ist endlich. Was wir nicht mehr brauchen, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind, wollen wir weitergeben. Mit dem Verfassen eines letzten Willens bestimmen wir selbst an wen wir etwas vererben wollen.
Doch dabei gibt es einige Punkte zu beachten, die erfüllt sein müssen, damit das Testament rechtsgültig ist. Nur so kann der letzte Wille garantiert umgesetzt werden. Wer ein rechtsgültiges Testament selber schreibt, schafft klare Verhältnisse. Leider passiert es immer wieder, dass ein Testament ungültig ist, weil es Formfehler enthält.
Das eigenhändige Testament ist die einfachste Möglichkeit, einen letzten Willen zu verfassen. Denn Sie können es jederzeit selbst erstellen. Der gesamte Inhalt des Testaments muss von der Erblasserin bzw. dem Erblasser mit der eigenen Hand (handschriftlich, nicht am Computer) geschrieben sein.
Wichtig ist zu beachten, dass der letzte Wille enthält:
- Einen eindeutigen Titel wie „Mein Testament“
- Mindestens einen eingesetzten Erben oder eine Erbin
- Die Meldeadresse der Erbinnen oder Erben
- Datum und Ort der Errichtung
- Die Unterschrift des Erblassers bzw. der Erblasserin auf der letzten Seite
In Österreich fällt keine Erbschaftssteuer an. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Verlassenschaft hier abgewickelt wird und nicht an Ihrem letzten Aufenthaltsort. Dafür können Sie im Text der letztwilligen Verfügung schreiben: “Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.”
Der Testamentsratgeber “Ein Leben lang und länger” hilft Ihnen beim Erstellen eines gültigen Letzten Willens. Wir haben ihn gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Dr. Josef Unterweger erstellt. Unter anderem kümmert sich Dr. Unterweger als Rechtsanwalt um Testamentsspenden und die Abwicklung von Erbschaften in Österreich.
Selbstbestimmt vererben
Wer sicherstellen will, dass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend geregelt wird, muss ein Testament aufsetzen.
Das österreichische Gesetz sieht in der gesetzlichen Erbfolge gesetzliche Erben und Erbinnen vor. Diese Erbfolge passt aber vielleicht nicht hundertprozentig zu Ihren persönlichen Vorstellungen.
Pflichtteilsberechtigte Personen werden (bis auf in wenigen Ausnahmefällen) immer ihren gesetzlich vorgeschriebenen Teil erhalten. Über den Rest können Sie frei verfügen. Die Höhe des Pflichtteils hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen daher bei komplizierten Familienkonstellationen eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Natürlich werden Sie immer zuerst Ihre Liebsten bedenken. Darüber hinaus können Sie mit einer Spende an Greenpeace in Ihrem Testament den Umweltschutz sicherstellen.
Letztwillige Verfügung, letzter Wille und Testament - Vorlagen helfen Ihnen beim Schreiben
Im Testament (= letztwillige Verfügung) steht, was mit der Erbschaft geschehen soll und wie das Vermögen aufgeteilt wird.
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, für die jeweils bestimmte Formvorschriften gelten.
Diese Vorschriften finden Sie einfach erklärt in unserem Ratgeber zum Testament in Österreich. Informationen zu Testament und Erbe, sowie Testament-Vorlagen zum Vermächtnis, Miterbe und Alleinerbe sind darin enthalten.
Im Testament eine gemeinnützige Organisation bedenken
Schon ein kleiner Anteil hilft, die Umwelt zu schützen. Sie können in Ihrer letztwilligen Verfügung selbstbestimmt entscheiden, was Sie vermachen möchten: einen bestimmten, wertgesicherten Geldbetrag, eine bestimmte Sache oder einen Prozentsatz Ihres Vermögens.
Selbst einen kleinen Prozentanteil als Nachlass zu spenden, hilft dabei, unseren einzigartigen Planeten lebenswert zu halten.
Mit einem Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie Greenpeace einen fixen, wertgesicherten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (z.B. Wertsachen) hinterlassen. Im Testamentsratgeber finden Sie eine Formulierung als Beispiel dafür. Selbstverständlich können Sie auch Vermächtnisse an mehrere gemeinnützige Organisationen vergeben.
Sie können Greenpeace als Miterbin einen prozentuellen Anteil an Ihrem Gesamtvermögen zukommen lassen. Wenn Sie pflichtteilberechtige Verwandte haben, müssen diese immer zuvor berücksichtigt werden. Zu den gesetzlichen Erben und Erbinnen zählen in erster Linie: Der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin und Kinder, sowie deren Nachkommen. Auch der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin zählen dazu.
Wenn es die Familienkonstellation erlaubt, besteht auch die Möglichkeit, eine gesamte Erbschaft zu spenden und Greenpeace als Alleinerbin einzusetzen. Zugleich können Sie einzelne Legate anderen Personen vermachen. Im Testamentsratgeber finden Sie eine Formulierung für Ihr Testament als Vorlage zum Alleinerbe.
Übrigens: Genauso wie sich Lebensumstände und Wünsche ändern, können Sie auch jederzeit Ihr Testament ändern oder widerrufen. Sie können es an die neue Situation anpassen, um Veränderungen in allen Lebenslagen zu berücksichtigen. Dafür erstellen Sie einfach eine neue letztwillige Verfügung mit neuem Datum.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Bei juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.
Bei Fragen zum Testamentsratgeber wenden Sie sich gerne an: